MICROSOFT REFURBISHER PROGRAMM
MICROSOFT AUTHORIZED REFURBISHER
Das weltweite Microsoft Refurbisher-Programm für Computer-Refurbisher um wiederaufbereitete, generalüberholte Laptops und Computer mit original Microsoft Windows vorinstalliert anzubieten.
Was ist ein Microsoft Authorized Refurbisher?
Das Microsoft Certified Refurbisher Program des Softwareriesen gibt es je nach Region in zwei unterschiedlichen Schreibweisen. Sowohl Microsoft Authorized Refurbisher als auch Microsoft Authorised Refurbisher. Offizielle Abkürzung für das Programm ist MAR. Es ist nur großen und professionellen Refurbishern zugänglich. Diese müssen eine erhebliche Menge von mehreren zehntausend Systemen wieder aufbereiten und mit neu lizenziertem und vorinstalliertem Microsoft Original Windows 10 an private, kommunale und kommerzielle Kunden sowie gemeinnützige Organisationen liefern. Die Kriterien zur Aufnahme als ein MAR sind sehr hoch. Daher ist die Mitgliedschaft in diesem Programm wie eine besondere Auszeichnung von Microsoft. Autorisierte Refurbisher arbeiten nach strengen Auflagen, um deren Kunden und Anwender rechtlich abzusichern.
bb-net – Microsoft Authorized Refurbisher Deutschland
Eines von nur 59 Unternehmen weltweit
bb-net ist einer von drei Microsoft Authorized Refurbisher in Deutschland unter 59 weltweit. Seit 2012 sind wir durchgängig in diesem Windows Partnerprogramm aktiv und pflegen die Zusammenarbeit mit Microsoft. So ist es uns möglich, rechtssichere Betriebssysteme und Lösungen auf aufbereitete Hardware zu installieren und auszuliefern. Vertrauen Sie beim Kauf von Zweitmarkt-IT nur einem MAR Partner – das ist Microsoft Certified Refurbished.
Wir sind der TOP Performer bei Microsoft und wurden bereits zweimal dafür ausgezeichnet. Vertrauen Sie bei gebrauchten Geräten den Besten.
100% Legal und ohne Datenträger
Das amerikanische Softwareunternehmen liefert bereits seit 2013 keine Medien zu den Softwarelizenzen aus. Beim Erwerb eines gebrauchten Notebooks, PC-Systeme oder Workstations werden keine CD oder DVD geliefert. Auf den aufbereiteten Systemen von bb-net unter dem Qualitätssiegel tecXL ist daher ein Hilfsprogramm zur Erstellung eines Wiederherstellungsdatenträgers vorinstalliert.
Zusätzlich unterwirft sich jeder akkreditierte Microsoft Partner die Altlizenzen nicht weiterzuverwenden. Diese werden an Micrsofort reportiert und entwertet.
Microsoft Registered Refurbisher Programm
Das Microsoft Registered Refurbisher Programm richtete sich an kleine und mittelständische Refurbisher auf der ganzen Welt, die wiederaufbereitete PCs, die mit echter Microsoft Software vorinstalliert sind, an qualifizierte Wohltätigkeitsorganisationen, akademische Benutzer und speziell zugelassene Empfänger lieferten. Das Programm stellte sowohl Windows und Office für überholte Geräte für einen geringen Preis zur Verfügung. Dieses Programm wurde Ende September 2020 ersatzlos für die über 3.000 Microsoft Registered Partner eingestellt.
Weitere Aufklärung zu Softwarelizenzen und gebrauchter Software
Absolute Vorsicht bei reinen Produkt Keys
Beim Kauf bloßer Product Keys ist Vorsicht geboten, denn Microsoft Product Keys verkörpern keine Lizenzen. Sie dienen nur dazu, einem rechtmäßigen Lizenznehmer die Aktivierung und damit rein faktisch die dauerhafte Nutzung der Software zu ermöglichen. Sie beinhalten aber keine Nutzungsrechte an einem Computerprogramm.
- Wenn man nur einen Product Key und einen Downloadlink erhält, darf man die Software nur dann nutzen, wenn man zusammen mit dem Product Key auch ein tatsächlich bestehendes Nutzungsrecht erhalten hat.
- Der Umstand, dass ein Product Key bei der Aktivierung „funktioniert“, ist noch kein Beleg dafür, dass auch ein Nutzungsrecht übertragen wurde. Der jeweilige Nutzer eines „gebrauchten“ Computerprogramms muss sicherstellen, dass die oben aufgeführten Voraussetzungen gänzlich erfüllt sind.
- Problematisch sind Product Keys, die zu Lizenzen mit Kunden im außereuropäischen Ausland gehören. Denn in diesen Fällen wurde die zu der Lizenz dazugehörige Programmkopie regelmäßig nicht in der EWR bzw. der EU in Verkehr gebracht. Auch Product Keys, die schon oft und in verschiedenen Ländern zur Aktivierung verwendet wurden, ohne dass Ihr Verkäufer oder Sie davon wissen, durch welche Vorerwerber die Aktivierungen erfolgt sind, stellen sich als problematisch dar. Es ist dann meist nicht zu klären, ob alle Vorerwerber ihre Kopien unbrauchbar gemacht haben.
- Einzelne Product Keys für OEM-Versionen von Windows 10 können ebenfalls problematisch sein. Wenn zum Beispiel ein solcher Product Key noch nicht zur Aktivierung verwendet wurde, also scheinbar „neu“ ist, dann kann es sich um einen Product Key handeln, der bei einem OEM-Partner entwendet wurde, was in der Vergangenheit leider vorgekommen ist.
Der Verkauf einzelner Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) ist illegal
Werden Ihnen nur einzelne Microsoft Echtheitszertifikate (sog. Certificates of Authenticity, kurz COAs) angeboten und geliefert, ist das markenrechtlich unzulässig, und zwar unabhängig davon, ob die COAs echt sind oder gefälscht. Denn Microsoft COAs sind sog. „Kennzeichnungsmittel“. Sie dürfen ohne Zustimmung von Microsoft grundsätzlich nicht einzeln verkauft werden.
Verkauf von Microsoft COAs zusammen mit nicht zugehörigen Systemen ist illegal
Microsoft COAs dürfen nur mit Erlaubnis von Microsoft zur Kennzeichnung von Produkten, insbesondere PCs oder DVDs, verwendet werden. Im Folgenden finden Sie Beispiele für die legale Kennzeichnung von Produkten wie PCs mit COAs:
- OEM-Partnern von Microsoft (wie z.B. Lenovo, Hewlett-Packard oder DELL) ist es erlaubt, OEM-COAs an den von ihnen produzierten PCs anzubringen.
- Kleinere PC-Hersteller („System Builder“) können sog. System Builder-Versionen erwerben und die zugehörigen System-Builder-COAs an ihre PCs anbringen.
- Vertraglich mit Microsoft verbundenen Unternehmen, die gebrauchte PCs wiederaufbereiten (Microsoft Authorized Refurbisher, kurz MAR), ist es erlaubt, MAR-COAs an den von ihnen wiederaufbereiteten PCs anzubringen. Die verschiedenen Arten von COAs dürfen aber nicht zweckentfremdet und zur Kennzeichnung anderer Produkte verwendet werden.
Der Verkauf von „gebrauchter“ Software ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Es ist rechtlich zulässig, „gebrauchte“ Microsoft Software zu verkaufen und zu nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, für die Ihr Verkäufer und Sie im Streitfall die volle Beweislast tragen. Sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Nacherwerber berechtigt, das Computerprogramm im Rahmen der „bestimmungsgemäßen Benutzung“ im Sinne von § 69d Abs. 1 UrhG zu nutzen. Was die „bestimmungsgemäße Benutzung“ des weiterveräußerten Computerprogramms ist, ergibt sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag zwischen dem Rechtsinhaber und dem Ersterwerber. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 8/13) gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Weiterveräußerers eines „gebrauchten“ Computerprogramms, den Nacherwerber in geeigneter Weise über die Rechte zur „bestimmungsgemäßen Benutzung“ zu informieren und ihm z.B. den ursprünglichen Lizenzvertrag zu übergeben.
- Das Computerprogramm muss ursprünglich mit Zustimmung von Microsoft im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in den Verkehr gebracht worden sein.
- Dem Ersterwerber muss das Recht eingeräumt worden sein, das Computerprogramm zeitlich unbegrenzt zu nutzen. Es muss sich daher um eine unbefristete Lizenz handeln.
- Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts, das es dem Rechtsinhaber, also Microsoft, ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des Computerprogramms entspricht.
- Alle Kopien der Vorerwerber müssen, wenn sie nicht an den Nacherwerber ausgehändigt werden, spätestens zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht worden sein (um feststellen zu können, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss man alle Vorerwerber kennen).