ALLE DOKUMENTE AUF EINEN BLICK

RECHTLICHES UND DATENSCHUTZ

Wir haben für Sie eine Zusammenfassung über unsere rechtlichen Bedingungen sowie den Vertragsgrundlagen erstellt. Ihre Privatsphäre und Daten sind uns wichtig – Erfahren Sie mehr zur Verarbeitung.

RECHTLICHE BEDINGUNGEN

§ 1 GELTUNG

1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der bb-net media GmbH – nachfolgend „Verkäuferin“ genannt – aufgrund von Bestellungen von Vertragspartnern – nachfolgend „Kunde“ genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Verkäuferin mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Soweit nichts anderes angegeben, handelt es sich beim Produktangebot der Verkäuferin um Gebrauchtware, nicht jedoch um eine neu hergestellte Sache im Sinne des BGB. Zustand und Lieferumfang sind den Produktbeschreibungen zu entnehmen. Sofern nichts anderes vereinbart, werden alle angebotenen Produkte ohne Software und Zubehör geliefert.

(3) Das Produktangebot der Verkäuferin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Demnach ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Verkäuferin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Verkäuferin auf Schreiben, Email, Telefax Bezug nimmt, welche Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung solcher Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich durch die Verkäuferin zugestimmt wird.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

(1) Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Bei Aufgabe einer Bestellung gegenüber der Verkäuferin gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des (gewünschten) Produktes gegenüber der Verkäuferin ab. Der Kunde ist gegenüber der Verkäuferin an das Angebot bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag des Eingangs des Angebots bei der Verkäuferin folgenden, Werktages gebunden.

(3) Das Angebot des Kunden gilt von der Verkäuferin erst dann als angenommen, wenn die Verkäuferin dem Kunden die Annahme erklärt oder die bestellte Ware absendet.

(4) Der Kunde erhält eine automatische Benachrichtigung über die abgegebene Bestellung. In einer solchen liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung vor, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNG

(1) Alle genannten Preise der Verkäuferin verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versicherungskosten, Transaktionsgebühren, Kosten für Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung. Zölle und ähnliche Abgaben sowie andere öffentliche, private Abgaben und Lizenzgebühren hat der Kunde zu tragen.

(2) Die Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Verkäuferin per Vorauskasse, Sepa Lastschrift oder Rechnung auf Ziel.

(3) Ist eine Lieferung per Rechnung vereinbart, ist diese sofort nach Zugang der Ware und der Rechnung beim Kunden zur Zahlung an die Verkäuferin fällig.

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(5) Rechnungsbeträge, sofern die Rechnung vor Lieferung der Ware beim Kunden eingegangen ist, sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich (auch per Telefax und E-Mail) vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist deren Eingang bei der Verkäuferin. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weitere Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt.

(6) Die Verkäuferin ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach der Bestellung des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Verkäuferin durch den Kunden aus dem jeweiligen (Vor-) Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4 LIEFERBEDINGUNGEN

(1) Die Lieferungen erfolgen ab Lager der Verkäuferin in Schweinfurt oder ab Lager eines Unterlieferanten.

(2) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Lieferzeitpunkt ergeben sich aus den jeweiligen Angaben der Verkäuferin. Die dort von der Verkäuferin für Lieferungen und Leistungen in Aussicht gestellten Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf die Zeitpunkte Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Die Verkäuferin kann – unbeschadet ihrer Rechte aus dem Verzug – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht nachkommt.

(4) Die Verkäuferin haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, nicht rechtzeitige oder nicht richtige Belieferung durch den Lieferanten verursacht worden sind, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Verkäuferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer – oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung (auch per Telefax und E-Mail) gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.

(5) Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 5 ERFÜLLUNGSORT, VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schweinfurt, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der gelieferten Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die gelieferte Ware versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Kunden angezeigt hat. Die Kosten einer Einlagerung trägt der Kunde. Soweit der Versand der bestellten Ware vereinbart wird, trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auch dann, wenn die bestellte Ware anweisungsgemäß ab Lager eines Unterlieferanten direkt an den Kunden versendet wird. 

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Verkäuferin hält sich das Eigentum, an der von ihr gelieferten Ware, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Wird die gelieferte Ware vom Kunden verarbeitet oder umgebildet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung, die Umbildung der gelieferten Ware im Namen und für Rechnung der Verkäuferin erfolgt und die Verkäuferin unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der gelieferten Ware – einen entsprechenden Miteigentumsanteil an der neu geschaffenen Sache erwirbt.

(3) Im Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Ansprüche gegen Dritte an die Verkäuferin ab.

(4) Greifen Dritte auf die gelieferte Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und die Verkäuferin hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der Verkäuferin.

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Die Gewährleistung beträgt für neu hergestellte Ware 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils ab Lieferung oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Für Gebrauchtware, sog. Used-IT und aufbereitete Gebrauchtware mit dem tecXL-Siegel entfällt die Gewährleistung, hierzu gelten unsere separaten Garantiebedingungen.

(2) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Verkäuferin die gelieferte Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(3) Die Gewährleistung entfällt bei ungeprüften, ungetesteten sowie defekten Waren.

§ 8 HAFTUNG

(1) Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.

(2) Die Verkäuferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Ware ermöglichen soll und dem Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder dem Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden dienen.

(3) Soweit die Verkäuferin gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Verkäuferin bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die Einschränkungen des § 8 gelten nicht für die Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz

§ 9 RÜCKTRITTSRECHTE

(1) Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, ist die Verkäuferin gegenüber dem Kunden berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

(2) Verlangt die Verkäuferin Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 15 % des Verkaufspreises. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Der Kunden hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Verkäuferin überhaupt kein Schaden entstanden ist. Weist die Verkäuferin einen höheren Schaden nach, darf sie auch einen höheren Schaden verlangen.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden ist nach Wahl der Verkäuferin Schweinfurt oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Verkäuferin ist Schweinfurt ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand vom 26.03.2020 können Sie hier als PDF herunterladen:

§ 1 GELTUNGSBEREICH; FORM

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten („Auftragnehmer“). Die AEB gelten nur, wenn der Auftragnehmer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Auftragnehmer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftragnehmers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

(1) Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Auftragnehmer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

(2) Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers erfolgen unentgeltlich und begründen für bb-net, soweit gesetzlich nicht zwingend vorgegeben, keine Verpflichtungen.

(3) Der Auftragnehmer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Tagen schriftlich zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).

Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.

(4) Bei Änderungen des Vertragsinhalts, wie z.B. des Liefer- und Leistungsumfangs, die sich aus Sicht des Auftragnehmers als zwingend notwendig erweisen, wird der Auftragnehmer der bb-net unverzüglich, schriftlich und vor deren Umsetzung den zu erwartenden Mehraufwands anzeigen. Alle Änderungen sowie deren Umsetzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von bb-net.

(5) Alle an den Auftraggeber gelieferten Waren, Einrichtungsgegenstände und Anlagen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auf Verlangen muss der Auftragnehmer bb-net entsprechende Zertifizierungen und/oder Konformitätserklärungen unverzüglich und kostenlos bereitstellen. Die gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Waren mit CE, RoHS oder EAR Kennzeichnungen.

(6) Die Vertragslösungsrechte bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

(8) Im Falle einer Kündigung besteht unbeschadet der sonstigen Rechte des Auftraggebers lediglich Anspruch auf Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, die für den Auftraggeber verwertbar sind.

§ 3 LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG

(1) Die vom Auftraggeber in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 3 Tage ab Vertragsschluss. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.

(2) Vorzeitige Leistungen oder Lieferungen sowie jede Teilleistung oder Teillieferung bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

(3) Erbringt der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 4 bleiben unberührt.

(4) Ist der Auftragnehmer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens i. H. v. 0,5 % des Nettopreises pro Werktag verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Nettopreises, der verspätet gelieferten Ware. bb-net bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 LEISTUNG UND LIEFERUNG

(1) Der Auftragnehmer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z. B. Beschränkung auf Vorrat).

(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Schweinfurt zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).

(3) Die Lieferung aus Drittstaaten hat stets CIF gem. Incoterms 2010 zu erfolgen.

(4) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unserer Bestellkennung (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.

§ 5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

(2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Auftragnehmers (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.

(3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Auftragnehmer 3 % Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.

(4) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Auftragnehmer zustehen.

(6) Der Auftragnehmer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

§ 6 GEFAHRÜBERGANG, ANNAHMEVERZUG

(1) Die Lieferung zu erzeugenden oder herzustellenden beweglichen Sachen bedarf, ebenso wie Montageleistungen, der schriftlichen Abnahme durch bb-net. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Abnahme der Leistung durch bb-net. Eine konkludente Abnahme, insbesondere durch Ingebrauchnahme der Leistungsgegenstände durch bb-net, ist ausgeschlossen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.

(3) Für den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer muss uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (zB. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.

§ 7 INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

(1) Sollte der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung abweichen, wird er bb-net unverzüglich und ausdrücklich darauf hinweisen.

(2) Sollten zur Erfüllung der vereinbarten Leistung, abweichende Lösungen existieren, welche ökonomisch oder technisch besser geeignet sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer, bb-net unmittelbar und umfänglich, in Schriftform zu informieren.

(3) Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig einhalten kann, hat er bb-net unverzüglich und unter Angabe der Gründe darüber zu unterrichten.

§ 8 VERPACKUNG

(1) Der Auftragnehmer ist zur unentgeltlichen Abholung und der fachgerechten und vollständigen Entsorgung von Verpackungsmaterial verpflichtet. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist ein entsprechender Nachweis über die gesetzeskonforme Entsorgung gegebenenfalls auch durch Dritte zu erbringen. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer die Kosten für die fachgerechte Abholung und Entsorgung und den damit verbundenen Aufwand in voller Höhe in Rechnung zu stellen

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung, insbesondere hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Lizenzierung nachzukommen, dies dem Auftraggeber auf Wunsch nachzuweisen sowie die sich für den Auftraggeber aus der Verpackungsordnung ergebenden Verpflichtungen wahrzunehmen. Sollten diese nicht übertragbar sein, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei deren Erfüllung unentgeltlich zu unterstützen.

§ 9 GEHEIMHALTUNG

(1) An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behält der Aufraggeber sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.

(2) Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für Stoffe und Materialien (z. B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir dem Auftragnehmer zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Auftragnehmers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern.

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Ein verlängerter, weitergeleiteter, erweiterter oder nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers an den bestellten Waren wird vom Aufraggeber nicht anerkannt.

(2) Nimmt der Auftraggeber ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Auftragnehmers auf Eigentumsübertragung an (einfacher Eigentumsvorbehalt), erlischt der Eigentumsvorbehalt spätestens mit der Kaufpreiszahlung für die Ware.

§ 11 MANGELHAFTE LIEFERUNG

(1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt.

(3) Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen dem Auftraggeber Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn dem Auftraggeber der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

(4) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw. bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.

(5) Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.

(6) Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Abs. 5 gilt: Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Auftragnehmer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.

(7) Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

§ 12 LIEFERANTENREGRESS

(1) Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Auftragnehmer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.

(2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennen oder erfüllen, werden wir den Auftragnehmer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von uns tatsächlich gewährte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet. Dem Auftragnehmer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.

(3) Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch uns oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

§ 13 PRODUZENTENHAFTUNG

(1) Ist der Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Auftragnehmer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Auftragnehmer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Der Auftragnehmer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.

§ 14 SCHUTZRECHTE

(1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern und unbeschadet gesetzlicher Ansprüche, von vermeintlichen patentrechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger Schutzrechtsverletzungen freistellen. Die Freistellungspflicht umfasst sämtliche Aufwendungen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte erwachsen.

(2) Die Verjährungsfrist für den Freistellungsanspruch beträgt drei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers, von den anspruchsbegründenden Umständen. Im Übrigen verjährt der Freistellungsanspruch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an.

§ 15 VERJÄHRUNG

(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.

(3) Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.

§ 16 NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE

(1) Sollte keine abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein, räumt der Auftragnehmer unwiderruflich, sofern er selbst Inhaber aller Rechte ist, dem Auftragnehmer inhaltlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkt Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Berechnungen, Grafiken, Plänen, Produkten, Modellen, Zeichnungen, Werkzeugen Grafiken oder sonstigen Unterlagen in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form.

§ 17 ÜBERPRÜFUNG

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragsausführung durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Einblick in Prüf- und Ausführungsunterlagen zu nehmen sowie die zur Vertragsausführung notwendigen Anlagen und Einrichtungen überprüfen. Sofern der Auftraggeber eine Besichtigung des Werkgeländes des Auftragnehmers für erforderlich hält, wird sich der Auftraggeber im Vorfeld für einen Termin innerhalb der Betriebszeiten anmelden.

(2) Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, die Einhaltung der Regularien gemäß Ziffer 19 zu überprüfen.

§ 18 REFERENZ

(1) Die Verwendung von Firmennamen, Markennamen oder Logo des Auftraggebers, durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit Werbezwecken oder Referenzen bedarf im Vorfeld ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

§ 19 BB-NET REGULARIEN, ZUGANGSBERECHTIGUNG

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Betreten des Werksgeländes von bb-net, die Fremdfirmenordnung zur Kenntnis zur nehmen und zu befolgen. Die Regularien können im Internet unter www.bb-net.de/fremdfirmenordnung aufgerufen werden.

§ 20 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

(1) Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts.

(2) Ist der Auftragnehmer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Schweinfurt entsprechendes gilt, wenn der Auftragnehmer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen mit Stand von Februar 2020 können Sie hier als PDF herunterladen:

Einleitung:

Diese Anweisung gilt für alle Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Behörden und sonstige Dritte inklusive ihrer Mitarbeiter und von diesen herangezogene Dritte (nachfolgend „Fremdfirmen“ genannt), die auf dem Werksgelände der bb-net Media GmbH (nachfolgend „bb-net“ genannt) tätig werden. Diese Fremdfirmenordnung ist gültig für die Lissabonstraße 4.

Der Anwendungsbereich dieser Anweisung beginnt ab dem Betreten und endet beim Verlassen des Werksgeländes. Zweck dieser Anweisung ist die Vermeidung bzw. Reduzierung von Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und Sachrisiken bei Tätigkeiten von Fremdfirmen auf dem Werksgelände.

Darüber hinaus dient diese Anweisung dazu, die Fremdfirmen bei der Erstellung ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen und zugleich die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen einzufordern.

§ 1 ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZVORSCHRIFTEN

Alle einschlägigen Arbeits- und Umweltschutzvorschriften, staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, einschließlich der für den Arbeitsumfang geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sowie die geltenden Arbeitszeitgesetze müssen von den Fremdfirmen bei der Ausführung der Tätigkeit beachtet werden. Wenn den Fremdfirmen diese Vorschriften nicht bekannt sind, sind sie verpflichtet die notwendigen Informationen einzuholen. Die Fremdfirmen sichern zu, dass weder sie, noch ihre Subunternehmer Mitarbeiter ohne gültige und ordnungsgemäße Arbeitspapiere beschäftigen und dass die jeweilige gesetzliche Regelung zur Entgeltzahlung eingehalten wird.

§ 2 KOORDINATOR

Der Koordinator ist immer ein Mitarbeiter von bb-net. Der Koordinator ist direkter Ansprechpartner für die Fremdfirma in allen Belangen beim Aufenthalt auf dem bb-net Werksgelände. Name und Telefonnummer des Koordinators wird der Fremdfirma beim erstmaligen Betreten des Werkgeländes mitgeteilt.

§ 3 ANORDNUNG, WEISUNGEN UND VERSTÖßE

Die Fremdfirma ist verpflichtet, den Anordnungen und Weisungen des Koordinators, seiner Beauftragten, der bb-net Sicherheitsfachkraft (nachfolgend gemeinsam „Weisungsbefugte“ genannt) Folge zu leisten. Sofern die Fremdfirma Zweifel an der Berechtigung des Weisungsbefugten zur Abgabe von Anordnungen und Weisungen hat, ist sie verpflichtet, sich die Berechtigung vom Koordinator bestätigen zu lassen. Die Überwachung und Erteilung von Anordnungen und Weisungen durch Weisungsbefugte entlastet die Fremdfirma nicht von ihrer eigenen Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern und bb-net.

Bei Verstößen gegen Arbeits- und Umweltschutzvorschriften, sowie sonstige Pflichtverstöße ist bb-net gegenüber der Fremdfirma berechtigt, die Einstellung der Arbeiten bis zur Beseitigung des Verstoßes anzuordnen und zuwiderhandelnde Mitarbeiter von den weiteren Tätigkeiten auszuschließen.

§ 4 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Bei Unfällen aller Art ist sofort der Werksverantwortliche, der Koordinator und die Sicherheitsfachkraft zu benachrichtigen. Darüber hinaus ist die Fremdfirma verpflichtet, sämtliche Arbeitsunfälle die bei einem Arbeitsunfall einschlägigen gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. Auch Beschädigungen bzw. Störungen an bb-net Einrichtungen und Anlagen sind sofort dem Koordinator zu melden.

§ 5 SICHERHEITSTECHNISCHE BERATUNG

Die bb-net Sicherheitsfachkraft berät die Fremdfirma in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Sie steht der Fremdfirma für Auskünfte zur Verfügung und wird sie, z.B. über die durch die einzelnen Anlagen und Verfahren entstehenden Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Verhütung beraten. Die Fremdfirma hat die Kontaktdaten der zuständigen Sicherheitsfachkraft über den Koordinator in Erfahrung zu bringen.

§ 6 UMWELTTECHNISCHE BERATUNG

Die bb-net Sicherheitsfachkraft berät die Fremdfirma in allen Fragen des Umweltschutzes. Sie steht der Fremdfirma in allen Fragen der Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Immissionsschutz und Gefahrgutabwicklung für Auskünfte zur Seite. Die Fremdfirma hat die Kontaktdaten der zuständigen Sicherheitsfachkraft über den Koordinator in Erfahrung zu bringen.

§ 7 BESONDERE FREMDFIRMENPFLICHTEN

Die Fremdfirma verpflichtet sich zur Einhaltung der nachfolgenden Punkte:

  1. Die Fremdfirma unterrichtet den Koordinator vor Beginn, nach Ende und bei jeder Unterbrechung der auf dem Werksgelände durchgeführten Tätigkeiten.
  2. Die Fremdfirma stellt sicher, dass sie das Arbeitsumfeld stets in einem sicheren Zustand zurücklässt.
  3. Die Fremdfirma weist den Koordinator auf eventuelle Störungen des Betriebsablaufes hin. Sie meldet dem Koordinator alle Störungen und Unregelmäßigkeiten, die während der Ausführung der Tätigkeit auftreten.
  4. Die Fremdfirma legt die täglichen Arbeiten mit dem zuständigen Koordinator fest.
  5. Die eingesetzten Werkzeuge und Geräte, insbesondere Leitern und Gerüste, müssen in arbeitssicherem Zustand sein. Sie sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes unter Verschluss zu bringen oder anderweitig zu sichern, so dass keine Gefahren für Personen oder Sachen von ihnen ausgehen oder sie unbefugt genutzt werden können.
  6. Elektrische Speisepunkte bei Arbeiten an Gebäuden und Haustechnik- oder Produktionsanlagen müssen eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) haben.
  7. Die von der Fremdfirma eingesetzten Fahrzeuge müssen den jeweiligen am Einsatzort gültigen Vorschriften entsprechen.

§ 8 INNTERBETRIEBLICHE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Die Fremdfirma beachtet folgende innerbetrieblichen Sicherheitsbestimmungen:

  1. Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Anlagen von bb-net dürfen ohne Erlaubnis, ohne den Nachweis der erforderlichen Qualifikation und Eignung, sowie ohne eine Einweisung durch bb-net nicht benutzt werden.
  2. Materiallager und Materialstapel müssen so angelegt werden, dass sie die Arbeitssicherheit, den Produktionsablauf, sowie den Transport und Verkehrsfluss nicht gefährden.
  3. Ausschachtungen, Gräben, offenstehende Kanäle, Bodenöffnungen usw. sind überall ausreichend zu sichern und bei Dunkelheit zu beleuchten. Gefährliche Arbeitsplätze sind abzusperren.
  4. Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen berauschenden Mitteln (Drogen) sind auf dem bb-net Werksgelände nicht gestattet. Angehörige der Fremdfirma, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie unter Einfluss berauschender Mittel oder Getränke stehen, können vom Betriebsgelände verwiesen werden.
  5. Die Fremdfirma beachtet das Rauchverbot.
  6. Die Fremdfirma stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter die notwendige persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrillen, Schutzschuhe, Schutzhelm etc.) tragen.
  7. Auf dem bb-net Werksgelände gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des öffentlichen Straßenverkehrs. Dem Werksverkehr ist jedoch immer Vorrang zu gewähren und werksinterne Verkehrs- und Verhaltensregeln sind zu beachten. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art innerhalb des Betriebsgeländes beträgt 20 km/h.
  8. Fahrzeuge von Fremdfirmen dürfen nur zum Be- und Entladen auf das Betriebsgelände.
  9. Mitarbeiter von Fremdfirmen, die Flurförderzeuge, Kräne und Hubarbeitsbühnen betätigen, müssen im Besitz eines entsprechenden Ausbildungsnachweises sein.
  10. Es ist den Mitarbeitern der Fremdfirma nicht gestattet, Betriebsteile mit Ausnahme der Pausenzonen und Sanitäreinrichtungen zu betreten, die nicht zum Einsatzbereich der Fremdfirma gehören. Ausnahmsweise dürfen andere Betriebsteile nach Absprache mit dem zuständigen Koordinator betreten werden, soweit dies zur Erfüllung der Tätigkeit notwendig ist.
  11. Gebots-, Verbots-, Warnschilder und Markierungen müssen beachtet werden. Sie dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
  12. Fluchtwege und Fluchttüren sind gekennzeichnet. Sie sind jederzeit freizuhalten.
  13. Feuerlöscheinrichtungen, Hydranten und entsprechende Hinweisschilder dürfen nicht verdeckt, zugestellt oder anderweitig unbenutzbar gemacht werden. Sie müssen jederzeit zugänglich sein. Beschädigungen sind sofort dem Koordinator zu melden.
  14. Fußgänger haben die gekennzeichneten Gehwege zu benutzen und auf den Verkehr von Flurförderzeugen zu achten.

§ 9 GEFÄHRLICHE ARBEITEN

Für gefährliche Arbeiten sind Arbeitsgenehmigungen bzw. Erlaubnisscheine erforderlich. Diese erhält die Fremdfirma im Bedarfsfall vom zuständigen Koordinator. Die Fremdfirma setzt nur qualifizierte Mitarbeiter für gefährliche Arbeiten ein. Die Fremdfirma stellt sicher, dass sämtliche Tätigkeiten auf dem bb-net Werksgelände durch den Koordinator freigegeben sind. Als gefährliche Arbeiten gelten insbesondere:

  1. der Umgang mit gefährlichen Stoffen,
  2. Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen und Einrichtungen,
  3. Arbeiten mit Brandgefahr (Schweißen, Brennen, Heizen, Trennschneiden) und brennbaren Flüssigkeiten,
  4. Arbeiten an Dampf- oder Druckleitungen,
  5. Arbeiten mit Absturzgefahr,
  6. Arbeiten, die besonderer Vorsorge bedürfen, weil unmittelbare Gefahren für Mitarbeiter der Fremdfirma und bb-net bestehen.

§ 10 GEGENSEITIGE GEFÄHRDUNG

Von „gegenseitiger Gefährdung“ spricht man, wenn bb-net und/oder die Fremdfirma ein eigenes und/oder fremdes Gefährdungspotential bei der Durchführung der Tätigkeiten sieht. Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung spricht sich die Fremdfirma vor Beginn der Arbeiten mit dem Koordinator ab, ob und welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Die Absprache mit dem Koordinator entbindet die Fremdfirma nicht von deren Aufsichtspflicht gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Im Einzelnen gilt folgendes:

  1. Bei Arbeiten an oder in der Nähe spannungsführender Anlagen oder Einrichtungen muss auch die für diesen Bereich zuständige Haustechnik von bb-net eingeschaltet werden. Die Fremdfirma hat die Kontaktdaten der zuständigen Fachabteilung über den Koordinator in Erfahrung zu bringen.
  2. Elektrische Energie darf von der Fremdfirma nur an den zugeordneten Speisepunkten entnommen werden. Die Fremdfirma hat die Speisepunkte über den Koordinator in Erfahrung zu bringen.
  3. Andere elektrische Anschlüsse an das Betriebsnetz dürfen nur von der Haustechnik, unter Einschaltung des Koordinators, durchgeführt werden.
  4. Die Durchführung von Erdarbeiten muss, wegen der möglichen Beschädigung von Versorgungsleitungen, vorher mit der Werksleitung besprochen werden. Die Fremdfirma hat die Kontaktdaten der Werksleitung über den Koordinator in Erfahrung zu bringen.

§ 11 LEITLIENIEN FÜR UMWELT, ENERGIE UND ARBEITSSCHUTZ

Die Fremdfirma ist verpflichtet, die Leitlinien für Umwelt, Energie und Arbeitsschutz einzuhalten.

Insbesondere gilt Folgendes:

  1. Die Bereitstellung und Lagerung von wassergefährden den und umweltgefährdenden Stoffen muss über Auffangwannen erfolgen.
  2. Durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen keine schädlichen Verunreinigungen von Boden, Grund-, Oberflächen- und Abwasser entstehen. Arbeits- und Lagerbehälter müssen geeignet, im guten Zustand und ab 100 Liter doppelwandig ausgeführt sein. Im Arbeitsbereich ist Bindemittel in ausreichender Menge bereitzuhalten.
  3. Die Kraftstoffanlage und das Schmiersystem von Fahrzeugen und Maschinen dürfen keine Leckagen aufweisen.
  4. Das Versickern von Abwasser und andere Flüssigkeiten ist verboten. Dasselbe gilt für das Einbringen in das Kanalnetz, soweit die Umweltschutzfachkraft nicht zugestimmt hat.
  5. Die Fremdfirma ist verpflichtet sämtliche bei der Durchführung der Tätigkeit anfallenden Abfälle ordnungsgemäß und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu verwerten, zu entsorgen und vom bb-net Werksgelände zu entfernen. Alle sich aus dieser Verpflichtung ergebenden Nachweise und Belege sind dem Koordinator in Kopie unverzüglich zu übergeben. Die Fremdfirma ist im Einzelfall berechtigt, Abfälle unter Einhaltung des geltenden Abfalltrennsystems nach Zustimmung des bb-net Entsorgungsbeauftragten auf dem Werksgelände zu entsorgen. Die Fremdfirma hat die Kontaktdaten des zuständigen Entsorgungsbeauftragten über den Koordinator in Erfahrung zu bringen.
  6. Das Verbrennen von Abfällen aller Art auf dem Werksgelände ist untersagt.
  7. Staub-, Geruch- und Lärmemissionen sind auf das technisch Erreichbare zu reduzieren.
  8. Gesundheitsschädliche Belastungen der Mitarbeiter und Anwohner sind auszuschließen. Die eingesetzten Baumaschinen müssen die Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmverordnung erfüllen.
  9. Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die Asbest, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Blei und kanzerogene Faserwerkstoffe enthalten, dürfen nicht verwendet werden.
  10. Mit Ressourcen (z.B. Wasser, Energie, Hilfs- und Betriebsstoffe) ist sparsam umzugehen.
  11. Die Fremdfirma setzt für Tätigkeiten mit bedeutenden Umweltauswirkungen nur Mitarbeiter ein, die durch Ausbildung, Schulung oder Erfahrung qualifiziert sind. Die damit verbundenen Nachweise sind bb-net jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen

§ 12 BRANDSCHUTZ

Im Zuge von Tätigkeiten mit Brandgefahr ist die Fremdfirma verpflichtet, das Erlaubnisscheinverfahren für feuergefährliche Arbeiten anzuwenden und die Außerbetriebnahme der Feuermeldeanlagen über den Koordinator, unter Einbezug des Sicherheits-/Brandschutzbeauftragten zu veranlassen. Die Fremdfirma ist verpflichtet, Löschmittel bereit zu stellen und nach Beendigung der Arbeiten brennbare Stoffe und Gase aus dem Gebäude bzw. den Arbeitsbereichen wie z.B. den Dachflächen zu entfernen und falls erforderlich, einen Brandschutzposten zu stellen. Fluchtwege, Türen und Feuerlöscheinrichtungen sind freizuhalten. Durchbrüche durch Brandwände sind nur nach Absprache mit dem Koordinator zulässig und mit dem durch den Koordinator festgelegten Verfahren wieder zu verschließen.

§ 13 WEITERE ORDNUNGSHINWEISE

  1. Die Bau- und Montagestelle ist stets in einem sauberen Zustand zu halten und zum Arbeitsende aufzuräumen.
  2. Das Fotografieren oder Filmen auf dem Betriebsgelände ist – wenn keine Sondergenehmigung von bb-net vorliegt – nicht gestattet.
  3. An Sonn- und Feiertagen ist das Betreten unseres Geländes durch Mitarbeiter von Fremdfirmen nur zulässig, wenn eine schriftliche Genehmigung von bb-net vorliegt.
  4. Bauwasserentnahme aus Hydranten ist nur mit Genehmigung des Koordinators zulässig.

§ 14 ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM

bb-net verpflichtet sich zu einer sorgsamen Verwendung von Energie und seine Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Die Fremdfirma stellt daher einen sparsamen und sorgfältigen Umgang mit Energie sicher!

§ 15 SPEZIFISCHE REGELUNGEN

Sofern spezifische Regelungen existieren, ist die Fremdfirma verpflichtet diese einzuhalten. Die spezifischen Regelungen werden im Rahmen der Einweisung vom Koordinator mitgeteilt.

§ 16 MITARBEITERUNTERWEISUNG

Die Fremdfirma ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit über den Inhalt dieser „bb-net Anweisung für Fremdfirmen“ zu unterweisen und dies auf Anfrage von bb-net in geeigneter Form nachzuweisen. Ferner hat die Fremdfirma dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter sich an die Regelungen der „bb-net Anweisung für Fremdfirmen“ halten. Die Unterweisung über die Arbeitsbedingungen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ist nachweislich mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

§ 17 VERBINDLICHKEIT SPRACHVERSIONEN

Es existiert ausschließlich eine deutsche Version, diese ist verbindlich.

Die Garantiebedingungen der bb-net media GmbH („bb-net“) richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Sollten Sie als Privatperson ein tecXL Produkt erworben haben, wenden Sie sich zur Garantieabwicklung bitte an den jeweiligen Händler. Über die Garantie hinaus bestehende Rechte werden durch die Gewährung einer Garantie nicht eingeschränkt.

Haben Sie Fragen zu unseren Garantiebedingungen, dann kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice.

E-Mail: [email protected]
Tel. +49 (0) 9721 64694 11
Onlineportal https://rma.bb-net.de

§ 1 INHALT DER GARANTIE

(1) bb-net garantiert seinen Kunden, dass die verkaufte Hardware frei von Herstellungs-, Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Maßgeblich sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Herstellungszeitpunkt.

(2) Sollte eine Reparatur des defekten Gerätes nicht möglich sein, wird bb-net Ihnen den Zeitwert des Gerätes erstatten. Der Zeitwert wird anhand einer Abschlagsstaffelung festgelegt. Sollte der Defekt in den ersten 12 Monaten auftreten, wird bb-net dem Käufer den vollen Anschaffungspreis erstatten. Garantieverlängerungen werden grundsätzlich nicht erstattet.

Abschlagsstaffelung:
>12 Monate – 20 % Abschlag
>18 Monate – 30 % Abschlag
>24 Monate – 40 % Abschlag
>30 Monate – 50 % Abschlag
>36 Monate – 60 % Abschlag

(3) Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von bb-net über. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. bb-net stellt für Reparaturen während der Garantiezeit keine Leihgeräte zur Verfügung und übernimmt auch nicht die Kosten hierfür.

(4) Für tecXL Produkte mit einem Akku, wird eine Mindestlaufzeit von 60 Minuten und eine Restkapazität von mindestens 50% in den ersten vollen 6 Monaten garantiert.

(5) Unberechtigte Servicefälle:
Bei unberechtigten Servicefällen werden 25 % vom Anschaffungspreis, aber maximal 25,00 € Kosten für Rückversand und Bearbeitung berechnet.

§ 2 GARANTIEFRIST

(1) Die Garantielaufzeit beträgt für tecXL Produkte 24 Monate. Für sonstige gebrauchte Hardware, sogenannte Used-IT, 30 Tage. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum.

(2) Bei einem erstmaligen Weiterverkauf von Produkten mit dem tecXL Siegel durch den Kunden beginnt die Garantiefrist von neuem, jedoch ist die Verlängerung auf maximal 6 Monate beschränkt. Auf Verlangen ist der Originalkaufbeleg an bb-net auszuhändigen, über den das Gerät eindeutig zu identifizieren ist. Die Garantiezeit für Akkus verlängert sich hierdurch nicht.

(3) Sollten im Rahmen der Garantieerfüllung Komponenten ausgewechselt werden, löst dies keinen neuen Beginn der Garantiefrist aus.

§ 3 AUSSCHLUSS DER GARANTIE

(1) Optische Abnutzung und Veränderung, die während der Nutzung entstehen sowie Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Batterien, Verfärbungen, Kratzer und bewegliche Teile, die einen natürlichen Verschleiß unterliegen.

(2) Von der Garantie ausgenommen sind Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: durch Brand, Strahlung, Frost, Sonne/Hitze, Überschwemmungen, Krieg, Computerviren, Programmierungs-, Softwarefehler, externen Kraft- oder Stoßeinwirkungen.

(3) Ebenso ist die unsachgemäße Benutzung oder Veränderung der Geräte von einem Garantieanspruch ausgenommen. Beispiele für unsachgemäße Benutzung sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Wasserschäden, Korrosionsschäden, Defekte aufgrund nicht durch den Hersteller zugelassenen Zubehörs und die Installation von nicht durch den Hersteller zugelassener Software.

(4) Herstellerseitige Serienfehler, Softwarefehler und/oder Fehler im Zusammenhang mit dem Betriebssystem sind von der Garantie ausgenommen.

(5) Außerdem endet die Gültigkeit der Garantie bei Nichteinhaltung der Montage-, Pflegeanweisung und Reparatur des Gerätes durch jegliche andere Person/Firma als bb-net. Außer bb-net hat einer Reparatur durch eine fremde Partei ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 4 VORGEHEN IM GARANTIEFALL (BRING-IN GARANTIE)

(1) Sollten Sie einen Defekt an Ihrem tecXL Produkt feststellen, kontaktieren Sie bitte den Kundenservice unverzüglich per Onlineformular, mit genauer Fehlerangabe, über Ihr Kundenkonto.

(2) Bei begründetem Garantieanspruch erhalten Sie eine Servicenummer sowie Anweisungen für den Versand des Produktes an bb-net.

(3) Von uns autorisierte Rücksendungen in einer geeigneten Transportverpackung an bb-net sind im Voraus bezahlt und entsprechend versichert. Der Versand erfolgt an die auf der Rücksendung angegebene Adresse.

(4) Nach Erbringung der Garantieleistung erhalten Sie Ihr tecXL Produkt mit der gleichen Konfiguration, die es ursprünglich beim Kauf hatte, vorbehaltlich möglicher Updates, zurück.

(5) Der Käufer ist verpflichtet die Ware vollständig, entsperrt und ohne Zugangsbeschränkungen zur Reparatur einzusenden. Unvollständige Einsendungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

(6) Unangemeldete oder nicht autorisierte Rücksendungen können vom Garantiegeber abgewiesen und anfallende Bearbeitungskosten dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

§ 5 KOSTENÜBERNAHME

Die Kosten der Einsendung und deren Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Bei Reklamationen innerhalb der ersten 30 Tage nach Rechnungsdatum räumt bb-net die Möglichkeit ein, den Rückversand zu übernehmen. Nachdem eine berechtigte Garantiebearbeitung durchgeführt wurde, versendet bb-net die Ware auf eigene Kosten zurück.

§ 6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(1) bb-net übernimmt keine Haftung für Daten und installierte Software. Aus datenschutzrechtlichen Gründen löscht bb-net alle Datenträger im Rahmen der Garantieerfüllung und setzt das Gerät in den softwareseitigen Ursprungszustand zurück. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden Software wieder neu zu installieren.

(2) bb-net übernimmt keinerlei Haftung für Daten, welche auf dem Transport von oder zu bb-net verloren gehen. Die Transportversicherung deckt lediglich den Warenwert der Sendung.

(3) bb-net übernimmt keine Haftung, für aus Kulanz ausgeführte Reparaturen.

§ 7 DATENSCHUTZ

Die zur Durchführung und Abwicklung der Garantieleistung notwendigen Daten werden erfasst, übertragen und verarbeitet. Mit der Nutzung des jeweils gültigen Rücksendeverfahrens erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Daten erhoben und verarbeitet werden. bb-net handelt hierbei grundsätzlich nach der Maßgabe der Datensparsamkeit.

§ 8 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort der Pflichten aus dieser Garantie ist Schweinfurt. Soweit zulässig ist Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk Schweinfurt. Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht entgegensteht.

Die nachfolgenden Verhaltensgrundsätze beschreiben das gewünschte ethisch korrekte Verhalten bei allen geschäftlichen Anlässen im Einklang mit geltendem Recht und relevanten internen Richtlinien. Alle bb-net Mitarbeiter tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze. Hauptsächlich teilen sich die Grundsätze in Integrität, Zuverlässigkeit und Transparenz.

§ 1 ALLGEMEINES

Dieser Verhaltenskodex wurde von der Geschäftsführung erstellt und beschreibt, welche Werte wir teilen und wie wir zusammenarbeiten wollen – heute und in Zukunft. Sie geben uns ein klares Zielbild vor, das es zu erreichen gilt, um unseren Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern. Eine respektvolle und kooperative Zusammenarbeit sowie die bewusste Wahrnehmung sozialer Verantwortung bilden die Basis für unseren langfristigen Unternehmenserfolg. Erwartet wird ein verantwortliches, ethisch korrektes und integres Verhalten von Geschäftsführung, Mitarbeitern, aber auch Geschäftspartnern, Lieferanten sowie eventuell zukünftigen Tochterunternehmen oder Kooperationsunternehmen.

Der Verhaltenskodex stellt einen Anspruch an uns selbst, zugleich ist er Versprechen nach außen für ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Öffentlichkeit, aber auch im Umgang miteinander innerhalb des Unternehmens. Er soll als Richtschnur für unser tägliches Verhalten dienen.

Unsere Führungskräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Voraussetzung für eine unternehmensweite Umsetzung der Verhaltensgrundsätze ist, dass unsere Werte durch die Führungskräfte vorgelebt werden.  Sie sind erste Ansprechpartner bei Fragen zum Verständnis der Regelungen und sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen und verstehen. Sie beugen im Rahmen ihrer Führungsaufgabe nicht akzeptablem Verhalten vor bzw. ergreifen geeignete Maßnahmen, um Regelverstöße in ihrem Verantwortungsbereich zu verhindern.

§ 2 WERTE UND VERHALTENSGRUNDSÄTZE

Das Befolgen von Gesetzen und Vorschriften ist für uns wesentliches Grundprinzip wirtschaftlich verantwortlichen Handelns. Wir beachten jederzeit die geltenden rechtlichen Verbote und Pflichten.

Unsere Mitarbeiter sind das Fundament für den Erfolg unseres Unternehmens. Damit sich ihre Stärken entfalten können, schaffen wir ein Arbeitsumfeld, welches diese Wertschätzung lebt und Integrität fördert. Wir vertrauen uns gegenseitig und halten unser Wort. Wir stehen für Chancengleichheit, denn gerade in der Vielfalt der Mitarbeiter liegt hohes Potential. Wir behandeln alle Mitarbeiter gleich, ungeachtet der ethnischen und nationaler Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der politischen Einstellung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität oder einen anderen geschütztes Merkmal oder Status. Wir bringen jedem Mitarbeiter gegenüber dem nötigen Respekt auf, behandeln einander mit Anstand und wenn wir uns in Dingen uneinig sind, dann sind wir dies, ohne uns gegenseitig zu erniedrigen. Wir übernehmen die volle Verantwortung für unsere Entscheidungen, Handlungen und Ergebnisse. Glaubwürdigkeit entsteht, wenn wir die Eigenverantwortung für das übernehmen, was wir sagen und tun. Jeder bringt seine Absichten und Ziele klar zum Ausdruck und erwarten, dass andere ihre Meinung dazu kundtun.

Unsere Mitarbeiter werden ausschließlich auf Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer fachlichen, aber auch sozialen Fähigkeiten, eingestellt und gefördert. Jeder einzelne Mitarbeiter ist verpflichtet, jedwede Form von Diskriminierung zu unterlassen und ein respektvolles und kollegiales Miteinander zu leben.

Wir dulden in keiner Form sexuelle Belästigungen und bedienen uns einer Sprache, die weder diskriminierend, einschüchternd, belästigend, bedrohlich, missbräuchlich, sexuell anrüchig, oder anderweitig beleidigend oder als unangemessen angesehen werden kann.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Mitarbeiter anerkannt. Die Entlohnung und die sonstigen Leistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen und lokalen gesetzlichen Normen.

Gesundheit und Sicherheit unserer Beschäftigten sind für uns ebenso wichtig wie die Qualität unserer Arbeit und geschäftlicher Erfolg. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden als integraler Bestandteil aller Betriebsabläufe von Anfang an mit einbezogen. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist unser höchstes Gut und verpflichtend für alle. Unser Unternehmen berücksichtigt die relevanten Arbeitsschutzvorschriften, den Stand der Technik, die Arbeitsmedizin, Hygiene sowie sonstiger arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Jeder unserer Mitarbeiter fördert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Arbeitsumfeld und hält sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Führungskraft ist verpflichtet, seine Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, das Eigentum und die Ressourcen des Unternehmens sachgemäß und schonend zu verwenden und es vor Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen. Wir verwenden materielles und immaterielles Eigentum des Unternehmens ausschließlich für Unternehmenszwecke und nicht für persönliche Zwecke, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt wurde.

Wichtige Unternehmensziele sind für uns nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz. Wir prüfen und validieren unsere Möglichkeiten, CO2-Emissionen zu minimieren und unsere Produkte und unser Handeln ständig zu optimieren. Dies gelingt uns durch ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept, einer Vielzahl an Umweltprojekten sowie den nicht vermeidbaren CO2-Fußabdruck durch Klimazertifikate auszugleichen. Jeder Mitarbeiter trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

Korruption, Geldwäscheaktivitäten sowie Verstöße gegen geltendes Recht führen zu Sanktionen gegen die betroffene/n Person/en. Jeder Mitarbeiter darf für und bei der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten keine Geschenke oder sonstigen Vorteile von Kunden, Lieferanten oder anderen Personen ohne Zustimmung des Arbeitgebers in offener oder verdeckter Form annehmen, fordern oder sich versprechen lassen. Bei Fragen, rechtlichen Zweifeln und begründeten Verdachtsmomenten ist zwingend Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu halten. Keiner unserer Mitarbeiter darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen Vorteil oder fremden Nachteil ausnutzen.
Korruption, Geldwäscheaktivitäten sowie Verstöße gegen geltendes Recht führen zu Sanktionen gegen die betroffene/n Person/en. 

Unser Unternehmen ist sich seiner Verantwortung für Bildung und Wissenschaft, für Kultur und Sport sowie für soziale Anliegen bewusst. Gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und soziales Engagement sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Unternehmenskultur.

Wir vergeben Spenden und andere Formen des gesellschaftlichen Engagements allein im Unternehmensinteresse. Wir leisten keine finanziellen Zuwendungen an Empfänger, mit denen Interessenkonflikte entstehen könnten.

Die Vergabe von Spenden erfolgt transparent, da Zweck, Spendenempfänger und Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers dokumentiert und nachprüfbar sind.

Die Wahrnehmung der bb-net media GmbH in der Öffentlichkeit wird wesentlich durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters geprägt. Wir alle tragen Verantwortung hierfür. Unangemessenes Verhalten bereits eines Einzelnen kann unserem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen.

Daher ist jeder Mitarbeiter aufgefordert, durch sein Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit bzw. in sozialen Medien das Ansehen unseres Unternehmens zu wahren.

Unser Unternehmen respektiert die international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für deren Einhaltung und Schutz ein. Wir respektieren die Würde und die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeiter und Dritter. Wir lehnen jede Form von Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab.

§ 3 UMGANG MIT GESCHÄFTSPARTNERN/MITBEWERBERN

Geschäftsbeziehungen basieren auf sachlichen Kriterien, dazu gehören Preis und Qualität, aber auch das Bestehen einer gewachsenen, fairen Zusammenarbeit. Unser Erfolg gründet sich ebenso auf einer vertrauensvollen Beziehung zu unseren Kunden.

Geschäftsentscheidungen werden ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens getroffen. Wir legen Wert darauf, dass unsere Entscheidungen nicht von privaten Interessen gelenkt werden. Interessenkonflikte mit privaten, anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Belangen sind für alle Mitarbeiter bereits im Ansatz zu vermeiden. Voraussetzung zur Lösung von dennoch auftretenden Interessenkonflikten ist die transparente Offenlegung des Konflikts.

Erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsabschlüsse können wir im Wettbewerb durch überzeugende Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen erreichen. Die Grundsätze von Ehrlichkeit und Integrität sind bei allen geschäftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten einzuhalten.

Der Austausch von Geschenken und Einladungen im Geschäftsalltag ist durchaus legitim, solange diese an Wert und Häufigkeit einen angemessenen Rahmen nicht übersteigt.

Moralisches Handeln und fairer Wettbewerb ist die Basis für unseren Erfolg. Wir halten die Regeln des fairen Wettbewerbs ein. Unter Wettbewerbern unzulässig sind der Informationsaustausch zu Preisen, preisbildenden Faktoren oder Preisbestandteilen, die Aufteilung von Gebiets- und Kundengruppen, Absprachen oder Informationen über Lieferbeziehungen und deren Konditionen. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern sowie von unseren Geschäftspartnern die volle Wahrnehmung ihrer Verantwortung zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.

§ 4 VERSCHWIEGENHEIT UND DATENSCHUTZ

Eigene Entwicklungen und unser Wissen sind von überragendem Wert. Wir schützen diese immateriellen Vermögenswerte, weil sie für die Zukunft unseres Unternehmens erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Wir respektieren die Rechte am geistigen Eigentum und halten uns an die Datenschutzbestimmungen und -regelungen. Bei der Verwendung betriebsfremder Informationstechnologien und Software verpflichten wir uns, nur rechtmäßig erworbene und lizenzierte Versionen einzusetzen.

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über alle geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge, von denen er durch seine Tätigkeit oder in anderer Weise Kenntnis erlangt hat, Verschwiegenheit zu wahren. Dies erstreckt sich auch auf Geschäftsgeheimnisse oder während der Vertragsdauer bekannt gewordene betriebliche Vorgänge anderer Unternehmen, mit denen der Arbeitgeber rechtlich, wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist.

Zu den betrieblichen Vorgängen zählen insbesondere Herstellungsverfahren, Vertriebswege, Kundenlisten, Kalkulationsgrundlagen, Firmensoftware und vergleichbare Informationen. Eingeschlossen sind aber auch eigene Beobachtungen, Erfahrungen und Ergebnisse des Arbeitnehmers. Sämtliche Geschäftsunterlagen sowie Aufzeichnungen zu Geschäftsvorgängen sind als Eigentum des Arbeitgebers zu behandeln und diesem spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Vorgänge und Tatsachen, die jedermann zugänglich sind und deren Weitergabe für den Arbeitgeber ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Weisung seines Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung einzuholen.

Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Verpflichtung zur Verschwiegenheit weiter fort, soweit dadurch das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht oder nur unerheblich behindert wird. Sollte die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen unangemessen behindern, hat er gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von dieser Pflicht.

Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Sie sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort (§ 53 Bundesdatenschutzgesetz). Betriebsgeheimnisse hat der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wahren.

Wir gestalten unsere Beziehungen zu aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern, Bewerbern, Geschäftspartner und sonstigen Personenkreisen so, dass geschäftsrelevante, vertrauliche, geheime und personenbezogene Daten geschützt werden. Wir erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Die Verwendung der Daten für die Betroffenen soll transparent sein. Wir wahren das Recht auf Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls Widerspruch, Sperrung und Löschung der Daten.

Unsere Mitarbeiter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, gesetzliche und betriebliche Regelungen einzuhalten und vor einem Missbrauch zu schützen. Wir verpflichten uns bei der Absicherung der Daten einen angemessenen Standard einzuhalten.

Alle Komponenten der Datenverarbeitung müssen so gesichert sein, dass eine unbefugte interne oder externe Nutzung verhindert wird.

§ 5 ANSPRECHPARTNER

Alle Mitarbeiter sind dazu aufgefordert, sich vertraulich an den jeweiligen Vorgesetzen, die Geschäftsführung oder per Mail an [email protected] zu wenden, frei von Ängsten vor negativen Konsequenzen.

Alle Ansprechpartner verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit, soweit dies vom Ansprechenden gewünscht wird oder dessen Schutz dies erfordert.

Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage 10 universeller Prinzipien und der Sustainable Development Goals verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte, heute und in Zukunft. Wir sind seit 2019 Teil des Global Compact. Die 10 Prinzipien teilen sich in 4 Bereiche auf:

01. MENSCHENRECHTE

(1) Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.

(2) Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

02. ARBEITSNORMEN

(3) Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

(4) Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.

(5) Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.

(6) Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.

03. UMWELT

(7) Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

(8) Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

(9) Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

04. KORRUPTIONSPRÄVENTATION

(10) Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

DATENSCHUTZ

A. KURZFASSUNG

1. Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?
Verantwortlicher i. S. d. Datenschutzes ist die bb-net media GmbH, Lissabonstraße 4 97424 Schweinfurt.

2. Kommen auf der Website Cookies und Analyse-Tools zum Einsatz?
Ja. Einzelheiten über deren Zweck sowie Löschungsmöglichkeiten finden Sie in den Datenschutzeinstellungen für bb-net.de, sowie Datenschutzeinstellungen für shop.bb-net.de.

3. Wo und wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Für die von uns vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge auf der Website geben wir jeweils an, wie lange die Daten bei uns gespeichert und wann sie gelöscht oder gesperrt werden. Soweit nachfolgend keine ausdrückliche Speicherdauer angegeben wird, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck oder die Rechtsgrundlage für die Speicherung entfällt. Eine Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur auf Servern in Deutschland.

4. Geben wir Ihre Daten an Dritte weiter?
Nein. Wir geben Ihre Daten nicht an unbefugte Dritte weiter. Allerdings setzen wir im Rahmen unserer Verarbeitungsvorgänge und zur Abwicklung unseres Geschäftsverkehrs externe Dienstleister ein (z. B. für die Bereiche IT, Logistik, Telekommunikation, Vertrieb und Marketing). Diese werden nur nach unserer Weisung tätig und wurden Rahmen von Art. 28 DS-GVO vertraglich dazu verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen vorzuhalten, um Ihre Daten jederzeit vor Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen.

5. Besteht eine Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen?
Nein. Wir machen den Abschluss von Verträgen mit uns nicht davon abhängig, dass Sie uns zuvor personenbezogene Daten bereitstellen. Für Sie als Kunde besteht grundsätzlich auch keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, uns Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch sein, dass wir bestimmte Angebote nur eingeschränkt oder gar nicht erbringen können, wenn Sie die dafür erforderlichen Daten nicht bereitstellen (z. B. Bestellungen im Webshop).

6. An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Bei jeglichen Fragen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an [email protected].

B. DATENSCHUTZINFORMATIONEN

Siehe Punkt B) 1. bis 9.

B 1. Allgemeine Informationen zum Datenschutz

1.1 Geltungsbereich
Diese Datenschutzinformationen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Aufruf und Nutzung der Website „bb-net.de“, sowie des darüber abrufbaren Webshops („shop.bb-net.de“).

1.2 Verantwortlicher
Die für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die bb-net media GmbH, Lissabonstr. 4 97424 Schweinfurt, E-Mail: [email protected]

1.3 Datenschutzbeauftragte(r)
Bei allen Fragen und als Ansprechpartner zum Thema Datenschutz bei uns steht Ihnen unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter jederzeit zur Verfügung. Seine Kontaktdaten sind: Herr Andreas Pohl, Pohl Consulting Team GmbH, Mengeringhäuser Str. 15, 34454 Bad Arolsen, E-Mail: [email protected]

B 2. Datenverarbeitung bei Aufruf unserer Website

2.1 Logfiles

(1) Wir erheben beim Aufruf der Website sog. Zugriffsdaten und speichern diese in einer Protokolldatei (sog. Logfile). Zu diesen Zugriffsdaten zählt auch die IP-Adresse. Daneben werden in der Logdatei der Name der von Ihnen abgerufenen Website, die aufgerufene Datei, das Datum und die Uhrzeit des Abrufs, die übertragene Datenmenge und Meldung über den erfolgreichen Abruf, der Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem, die sog. Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) sowie der anfragende Provider gespeichert.

(2) Wir erfassen derartige technische Informationen nur zur technischen Optimierung der Website, zum Zweck der Sicherheit unserer technischen Infrastruktur und damit Sie die Internetseite korrekt angezeigt bekommen. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.

(3) Die Logfiles werden auf Grundlage eines entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrages (Art. 28 DS-GVO) durch den Anbieter und Betreiber unseres Webservers (1&1 Telecommunication SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur gespeichert. Die Logfiles werden automatisch zwei (2) Monate nach Erhebung gelöscht.

2.2 Cookies

(1) Auf unseren Webseiten nutzen wir Cookies. Einzelheiten über diese Cookies, einschließlich deren Zweck und Speicherdauer sowie deren Löschungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzeinstellungen für ankauf.bb-net.de, sowie Datenschutzeinstellungen für shop.bb-net.de.

(2) Die Datenverarbeitung mit Hilfe von „notwendigen/essenziellen Cookies“ erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO, da andernfalls der Aufruf nicht möglich oder grundlegende Funktionen der Website eingeschränkt sind. Der Einsatz von Präferenz/Statistik- oder sog. Marketing-Cookies bedarf Ihrer Einwilligung und erfolgt damit auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO.

2.3 Einsatz von Analyse- und Performance-Tools

(1) Auf unserer Website kommen sog. Analyse- und Performance-Tools zum Einsatz, mit deren Hilfe wir das Nutzerverhalten unserer Besucher zum Zwecke der Optimierung unserer Services und Angebote auf der Website auswerten können. Mit diesen Tools kann z. B. untersucht werden, wie und woher die Besucher auf unsere Seite kommen oder welche Bereiche auf einer Website besonders oft aufgesucht werden.

(2) Rechtsgrundlage für die dabei stattfindende Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO, d. h., wir benötigen für den Einsatz dieser Tools Ihre vorherige Einwilligung. Einzelheiten über die auf der Website eingesetzten Analyse- und Performance-Tools , einschließlich deren Löschungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte ebenfalls den Datenschutzeinstellungen für bb-net.de, sowie Datenschutzeinstellungen für shop.bb-net.de(Statistiken).

2.4 Einsatz von Marketing-Tools

Unsere Webseite nutzt derzeit keine sog. Marketing-Tools.

B 3. Webshop

3. Webshop

(1) Wenn Sie über unseren Webshop Produkte bestellen möchten, müssen Sie sich zunächst anmelden, bzw. registrieren. Hierzu benötigen wir folgende personenbezogenen Daten: Vor- und Nachname, Anschrift, Lieferadresse, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Name des Geschäftsführers und des Ansprechpartners. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie Zugang zu unserem Kundenportal (mittels Benutzername und Passwort).

(2) Sämtliche Daten verarbeiten wir ausschließlich, um Ihnen (bzw. dem Ansprechpartner Ihres Unternehmens) den Zugang zu unserem Webshop zu ermöglichen (Login), sowie um die Bestellung aufnehmen, bearbeiten und abwickeln zu können. Rechtsgrundlage für die dabei stattfindende Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

(3) Wir speichern die für die Vertragsanbahnung (z. B. Registrierung), sowie -abwicklung erhobenen Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit Ihnen, mindestens jedoch bis zum Ablauf etwaiger Gewährleistungsfristen. Nach Durchführung einer Bestellung, bzw. eines Auftrags werden die personenbezogenen Daten davon unabhängig noch für die Dauer von fünf (5) Jahren aufbewahrt, es sei denn, Sie fordern uns bereits vorher zur Löschung auf. Etwaige steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO).

B 4. Kontaktbereich

(1) Wir bieten auf unserer Website ein Kontaktformular an, um Interessenten und Nutzern Fragen zu beantworten und Informationen zu unseren Services zu geben. Zu den dabei erhobenen personenbezogenen Daten zählen die E-Mail-Adresse, der Name und Ihre Nachricht/Anfrage.

(2) Wir speichern Ihre Daten längstens für die Dauer einer etwaig daraus resultierenden Vertragsbeziehung mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO). Sollte eine solche Vertragsbeziehung nicht bestehen, oder in Folge der Anfrage nicht entstehen, löschen wir Ihre Daten spätestens neun (9) Monate nach dem letzten Kontakt mit Ihnen.

B 5. Presseverteiler & Newsletter

(1) Mit der Anmeldung zum Presseverteiler, bzw. zu unserem Newsletter erhalten Sie Informationen rund um unsere Produkte und Dienstleistungen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung der bei der Registrierung erhobenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO.

(2) Sollten Sie die Informationen nicht mehr erhalten wollen, können Sie dem Erhalt und der damit einhergehenden Datenverarbeitung jederzeit widersprechen und diesen entsprechend abbestellen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

B 6. Bewerbungsportal

Details über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit einer Bewerbung über unsere Website, finden Sie gesondert in den Datenschutzinformationen für Bewerber und Mitarbeiter.

B 7. Soziale Medien und Fanpages

(1) Wir betreiben Auftritte auf den folgenden Onlineplattformen und Netzwerken, um mit potenziellen oder bestehenden Kunden zu interagieren, sich mit Interessenten und Nutzern auszutauschen oder Angebote und Leistungen zu bewerben:

Facebook
Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland
https://www.facebook.com/about/privacy
https://de-de.facebook.com/full_data_use_policy

Instagram
Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland
http://instagram.com/about/legal/privacy/

Google/ YouTube
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
https://policies.google.com/privacy
https://adssettings.google.com/authenticated

Twitter
Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA
https://twitter.com/de/privacy

Opt Out:
https://twitter.com/personalization

LinkedIn
LinkedIn Ireland Unlimited Company Wilton Place, Dublin 2, Irland
https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out

XING
XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland
https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung

(2) Unsere Auftritte betreiben wir in sog. gemeinsamer (datenschutzrechtlicher) Verantwortung mit den Anbietern. Daten, die Sie über die Onlineplattformen und Netzwerke unmittelbar teilen oder veröffentlichen (z. B. über Kommentar- und Chatfunktionen) verarbeiten wir als Verantwortliche, um ggf. mit Ihnen dahingehend zu interagieren oder um sich mit Ihnen auszutauschen. Im Rahmen dieser Interaktion erhalten wir von den Plattformbetreibern zudem ggf. Statistikdaten zur Nutzung unserer „Kanäle und Fanpages“. Hierzu zählen z. B. Angaben über Interaktionen, Likes, Kommentare oder zusammen-gefasste Informationen und Statistiken (z. B. IP-Adresse; Herkunft der Follower), die uns helfen, etwas über die Interaktionen mit unserer Seite zu erfahren. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in unserem Verantwortungsbereich ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO.

(3) Die vorgenannten Anbieter verarbeiten jedoch auch Daten in eigener Verantwortlichkeit. Auf Daten, die durch den Anbieter dabei in eigener Verantwortung nach den eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeitet werden, haben wir keinen Einfluss. Wir weisen darauf hin, dass beim Aufruf der vorgenannten Anbieter u. U. weitergehende Daten (z. B. von Ihrem Nutzungs- und „Surfverhalten“) erhoben und ggf. an den Anbieter übermittelt werden. Bitte beachten Sie zudem, dass im Falle der Interaktion über die vorgenannten Medien, Daten auch außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können, wobei sich die Anbieter verpflichtet haben, die Datenschutzstandards der EU einzuhalten. Ferner werden die Daten der Nutzer im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z. B. aus dem Nutzungsverhalten und sich daraus ergebenden Interessen der Nutzer, Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z. B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Plattformen zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzinformationen der jeweiligen Anbieter.

(4) Soweit uns im Zusammenhang mit der Nutzung der Onlineplattformen und Netzwerke personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, richten Sie bitte ihre Anliegen an uns. Sollten Sie darüber hinaus Rechte gegenüber einem bestimmten Anbieter geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an den jeweils Verantwortlichen.

B 8. Plugins und Widgets

8.1 Allgemeines zu Plugins von Google

Im Rahmen der Nutzung von nachfolgend genannten Plugins auf unserer Website erhebt Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, 4 Dublin, Irland) in der Regel Ihre IP-Adresse und damit auch die Information, dass Sie den entsprechenden Dienst und die entsprechende Unterseite aufgerufen haben. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Google speichert Nutzungsprofile und nutzt sie ggf. für Zwecke der Werbung und/oder Marktforschung. Insoweit fungiert Google als Verantwortlicher (Art. 26 DS-GVO). Wir haben keinen Einfluss auf die erhobenen Daten und Datenverarbeitungsvorgänge. Uns sind auch nicht der Umfang der Datenerhebung, die Zwecke sowie die Speicherfristen bekannt. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht gegen die Bildung dieser Nutzerprofile zu, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen. Weitere Informationen zu Zweck und Um-fang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung, erhalten Sie in den Datenschutzerklärungen von Google, abrufbar unter http://www.google.de/intl/de/policies/privacy. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre.

8.2 Google reCAPTCHA

Wir nutzen im Rahmen der Kontaktmöglichkeiten den reCAPTCHA Dienst von Google. reCAPTCHA dient der Unterscheidung, ob eine Eingabe durch einen Menschen oder missbräuchlich durch automatisierte, maschinelle Verarbeitung (z. B. durch sog. Bots) erfolgt. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Weitere Informatio-nen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

8.3 Google Maps

Auf unserer Website nutzen wir das Angebot von Google Maps, mit deren Hilfe wir interaktive Karten direkt in der Website anzeigen und dadurch die komfortable Nutzung der Karten-Funktion ermöglichen können (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO). Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung erhalten Sie unter www.google.de/intl/de/policies/privacy.

8.4 Google translate

Wir verwenden auf unseren Webseiten das Tool Google Translate, um unsere Seiteninhalte in Fremdsprachen darzustellen, um so das Nutzungserlebnis für fremdsprachige Nutzer zu verbessern. Hierin liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der vorstehenden Daten durch den Drittanbieter. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie ihrer Verarbeitung durch Google erhalten Sie in dem nachfolgend aufgeführten Datenschutzhinweis: http://www.google.com/intl/de_de/policies/privacy/

8.5 Google Fonts und Font Awesome

Unsere Website nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten zudem Schrifttypen, die von Google (Google Fonts) sowie von Font Awesome (Fonticons, Inc., 6 Porter Road, Apartment 3R, Cambridge, MA 02140, USA) bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern der genannten Anbieter aufnehmen. Hierdurch erlangen diese Anbieter u. U. Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unserer Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer On-line-Angebote (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq sowie https://www.google.com/policies/privacy. Informationen zu Font Awesome finden Sie unter https://www.fontawesome.com und in der Datenschutzerklärung von Font Awesome: https://www.fontawesome.com/privacy.

8.6 Content-Delivery-Network GStatic Google Static Content und Cloudflare

Auf unserer Website verwenden wir das sog. Content Delivery Network (CDN) des Dienstleisters Cloudflare Inc., 101 Townsend St. San Francisco, CA 94107, USA („Cloudflare „) sowie GStatic, ein CDN von Google. Der Einsatz dieser Content Delivery Networks hilft uns u. a. bei der Optimierung der Ladegeschwindigkeiten unserer Website. CDN bewirken, dass die Ladezeit gängiger Java-Script Bibliotheken und Schriftarten verkürzt wird, weil die Dateien von schnellen, standortnahen oder wenig ausgelasteten Servern übertragen werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Für die Nutzung von CDN ist eine Verarbeitung Ihrer IP-Adresse technisch notwendig, damit die Inhalte an Ihren Browser gesendet werden können. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Cloudflare unter: https://www.cloudflare.com/privacypolicy. Nähere Informationen zum Datenschutz bei GStatic finden Sie unter https://policies.google.com/privacy.

9. Jivochat

Wir verwenden auf unserer Website zur vereinfachten Kontaktaufnahme mit unseren Besuchern den Chat-Dienst JivoChat. In dieser vereinfachten Kommunikationsmöglichkeit liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Anbieter ist die Fa. JivoSite Inc., 525 W. Remington Drive, Sunnyvale, CA 94087, USA. Der Chat kann vollständig anonym genutzt werden und dient Interessenten und Kunden zur Beratung bei der Produktauswahl und Produktfragen. Hier-bei werden durch den Diensteanbieter anonymisierte Daten zum Zwecke der Webanalyse und zum Betreiben des Live-Chat-Systems zur Beantwortung von Live-Support-Anfragen gesammelt und gespeichert. Aus diesen anonymisierten Daten können unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden.

10. SalesViewer

Im Rahmen des SalesViewer wird ein javascript-basierter Trackingcode auf der Webseite eingesetzt, mit dessen Hilfe folgende Informationen ermittelt werden:
Name, Herkunft und Branche des besuchenden Unternehmens, Quelle/Referrer des besuchenden Unternehmens, Keyword, Besucherverhalten (besuchte Seiten, Besuchszeitpunkt, Besuchsdauer). Dabei werden auf den Endgeräten der Webseite-Besucher keine Cookies oder ähnliche Dateien gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Webanalysesystems https://www.salesviewer.com/de/datenschutz.

C. IHRE RECHTE

Sie haben das Recht, jederzeit von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten und das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Daneben haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an [email protected]. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich im Falle von Datenschutzverletzungen bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Hinweise zum besonderen Widerspruchsrecht
Sie haben zudem das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die u. a. aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO einzulegen. Wir werden die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt ebenfalls eine E-Mail an [email protected].

Gemäß den Vorgaben der Art. 13 und 14 DSGVO informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Ihre diesbezüglichen Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den angefragten bzw. vertraglich vereinbarten Leistungen.

1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und an wen können Sie sich wenden?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

bb-net media GmbH
Lissabonstr. 4
97424 Schweinfurt
T +49 9721/ 64 694 – 0
E-Mail: [email protected]

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Andreas Pohl i. H. Pohl Consulting Team GmbH
Mengeringhäuser Str. 15
34454 Bad Arolsen
T +49 5691 8900 501
E-Mail: [email protected]

2. Welche Daten nutzen wir und wie erheben wir diese?

Hinsichtlich einer Geschäftsanbahnung und der anschließenden Abwicklung der Geschäftsbeziehung verarbeiten wir Daten unserer Geschäftspartner bzw. deren Ansprechpartner, die wir direkt von diesen oder sonstigen berechtigten Dritten erhalten haben (z.B. zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer erteilten Einwilligung). Zum anderen verarbeiten wir diesbezüglich Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Handelsregister) gewinnen. Die verarbeiteten Datenkategorien lauten wie folgt:

Interessenten:

  • Personen/- Kontaktdaten (z.B. Vorname, Name, Geschlecht, Gesellschaftsform, Telefonnummern, Telefax, E-Mail
  • Kommunikationsdaten im Zusammenhang mit der Korrespondenz (E-Mails, Briefverkehr)

Kunden, Lieferanten, Dienstleister:

  • Personen/-Kontaktdaten (z.B. Vorname, Name, Geschlecht, Gesellschaftsform, Telefonnummern, Telefax, E-Mail)
  • Vertrags- und Abrechnungsdaten (z.B. Bankverbindung, bestellte Waren & Dienstleistungen, Rechnungsdaten)
  • Steueridentifikationsnummern
  • Kommunikationsdaten im Zusammenhang mit der Korrespondenz (E-Mails, Briefverkehr)
  • Bonitätseinstufungen

3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

Die Datenverarbeitung durch die bb-net media GmbH erfolgt zur Ausübung Ihrer geschäftlichen Aufgaben unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze (z.B. HGB, AO, etc.)

3.1 Aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogen Daten für bestimmte Zwecke gegeben haben sollten (z.B. für Newsletter), ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO uns gegenüber erteilt wurden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt, Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

3.2 Zur Durchführung/Erfüllung eines Vertrages oder für vorvertragliche Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung von Verträgen mit unseren Kunden, Lieferanten und Dienstleistern. Dies umfasst ebenfalls die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage des Geschäftspartners.

3.3 Im Rahmen einer Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Diese sind zum Beispiel:

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • interne Verwaltungszwecke der bb-net media GmbH
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes
  • Gebäudesicherheitsmaßnahmen, Objekt- und Diebstahlschutz durch Zugangskontrolle und Videoaufzeichnung
  • Werbung, soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten zugestimmt haben
  • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur direkten Kundenansprache
  • Datenabruf und -übermittlung bei Auskunfteien zur Bonitätsprüfung
3.4 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO oder im öffentlichen Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO

Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z.B. steuer- und handelsrechtliche Vorschriften), die eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich macht.

4. Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur diejenigen Stellen und Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. der o.g. Zwecke benötigen. Von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesem Zweck ebenfalls Daten erhalten.
Eine Datenweitergabe außerhalb des Unternehmens erfolgt nur, wenn dies für die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist, gesetzliche Verpflichtungen zugrunde liegen oder Sie eingewilligt haben. Sämtliche Empfänger sind Ihrerseits zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger von personenbezogenen Daten sein:

  • Öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung,
  • Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (z.B. Zahlungsverkehr, Buchhaltung),
  • diejenigen Stellen für die Sie uns ggf. Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben,
  • Auskunfteien zur Bonitätsprüfung,
  • Logistikdienstleister,
  • Rechtsanwälte und Versicherungen zur Schadensregulierung und Geltendmachung von Ansprüchen.

Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe an Empfänger in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittstaaten). Sofern im Einzelfall eine Datenübermittlung in Drittstaaten stattfinden sollte, ist diese entweder erforderlich zur Vertragsdurchführung, erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung, ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung, die Sie uns erteilt haben.

Werden Dienstleister im Drittland eingesetzt, erfolgt die Weitergabe generell nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO (z.B. unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder Vereinbarung der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission) vorhanden sind.

5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange es zur Erfüllung der unter Ziffer 3 genannten Zwecke erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass viele unserer Geschäftsbeziehungen langfristig ausgerichtet sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, sind diese regelmäßig zu löschen, es sei denn deren befristete Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:

  • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, z.B. nach Handelsgesetzbuch (HGB) oder Abgabenordnung (AO). Die dort genannten Fristen betragen bis zu 10 Jahre.
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen von Verjährungsvorschriften (z.B. §§ 195 ff. BGB). Die Speicherdauer liegt in der Regel bei 3 Jahren, kann in gewissen Fällen bis zu 30 Jahre betragen.

6. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede betroffene Person hat das Recht auf:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
  • Widerspruch aus Art. 21 DSGVO

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).
Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

7. Gibt es Ihrerseits eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Die Bereitstellung personenbezogener Daten zur Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung oder zur   Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen ist in der Regel weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben.
Sie sind somit nicht verpflichtet Angaben zu personenbezogenen Daten zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese für die Entscheidung über einen Vertragsabschluss, die Vertragserfüllung oder für vorvertragliche Maßnahmen in der Regel erforderlich sind.

Soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bereitstellen, können wir ggf. keine Entscheidung im Rahmen vertraglicher Maßnahmen treffen. Wir empfehlen immer nur solche personenbezogenen Daten anzugeben, die für den Vertragsschluss, die Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen erforderlich sind.

8. Gibt es eine automatische Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)?

Zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung nutzen wir keine automatische Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Ebenfalls findet kein Profiling statt.

Diese Datenschutzinformation unterrichtet Sie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der bb-net media GmbH (im folgenden bb-net). Zu personenbezogenen Daten gehören gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen lassen, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen oder einer Personalnummer, mit der Ihre Person identifiziert werden kann. bb-net verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zweckgebunden und nach Treu und Glauben in Einklang mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, jeweils die weibliche und die männliche Bezeichnung zu verwenden. Soweit neutrale oder männliche Bezeichnungen verwendet werden, sind darunter jeweils alle Mitarbeiter zu verstehen, unabhängig vom Geschlecht.

1. Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen

bb-net media GmbH
Vertreten durch Geschäftsführer Michael Bleicher
Lissabonstr. 4
97424 Schweinfurt

Tel: +49 (0) 9721 6469 40
E-Mail: [email protected]

2. Name und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Andreas Pohl
Pohl Consulting Team GmbH
Mengeringhäuser Str. 15
34454 Bad Arolsen

E-Mail: [email protected]

3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei bb-net sind:

  • 6 Abs. 1 (a) DSGVO – Verarbeitung mit Einwilligung der betroffenen Person,
  • 6 Abs. 1 (b) DSGVO – Verarbeitung für vorvertragliche und vertragliche Zwecke,
  • 6 Abs. 1 (c) DSGVO – Verarbeitung für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen,
  • 6 Abs. 1 (f) DSGVO – Verarbeitung, um berechtigte Interessen von bb-net oder eines Dritten zu wahren, soweit nicht der Schutz von Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten Betroffener überwiegt,
  • 88 DSGVO i.V.m. § 26 BDSG – Verarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses.

4. Zwecke der Erhebung und Verarbeitung

bb-net erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten: 

  • für Zwecke der Durchführung von Beschäftigungs- und anderen Vertragsverhältnissen, 
  • für im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zulässige Zwecke sowie Wahrung damit verbundener berechtigter Interessen, die z. B. im Zusammenhang mit der Anbahnung eines Arbeitsvertrages, einer Geschäftsbeziehung oder einem Interessentenverhältnis, stehen, 
  • im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Auflagen und Mitwirkungspflichten. 

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten für andere als die oben genannten Zwecke erfolgt nicht. Vor einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen als den oben genannten Zwecken wird bb-net über diese Verarbeitung informieren und soweit erforderlich, Ihre Einwilligung hierzu einholen. 

Zu den oben genannten Zwecken können z. B. im Einzelnen gehören: 

  • Bearbeitung von Bewerbungen, 
  • Anbahnung, Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungs- oder anderen Vertragsverhältnisses, 
  • Akquirierung von Kundenaufträgen, 
  • Auftragserfüllung, Bedarfserfassung, 
  • Werbung für unser eigenes Leistungsportfolio, 
  • Aufdeckung eventueller Vertragsverletzungen oder Straftaten, 
  • Leistungsermittlung und Leistungsmanagement, 
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung, Fakturierung, Rechnungs- und Zahlungsverkehr, Pfändungen, 
  • Personalverwaltung, Personalplanung, Personalmanagement, Personalentwicklung und Schulung, 
  • Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, 
  • Einhaltung rechtlicher Anforderungen, z. B. nach arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen und gesetzliche Mitwirkungspflichten, 
  • Abwicklung von Leasingverhältnissen,  
  • Beantragung von Leistungen der Arbeitsförderungen, 
  • innerbetriebliche Verwaltungs-, Organisations- und Statistikzwecke, Qualitätssicherung, 
  • Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Verarbeitungsverfahren und Daten vor unbefugten Zugriff, vor Verfälschung und unbefugter Nutzung, 
  • Schutz der Einrichtungen, Anlagen und Vermögenswerte des Unternehmens vor Diebstählen und sonstigen Schäden.

5. Persönliche Informationen und personenbezogene Daten

bb-net erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten und persönliche Informationen zu oben genannten    Zwecken. Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt unter strikter Beachtung der Grundsätze von Datensparsamkeit und Zweckbindung. Die Bereitstellung der Daten durch den Betroffenen ist außerhalb bestehender Vertragsverhältnisse oder daraus entstehender gesetzlicher Verpflichtungen freiwillig. Auch in arbeitsvertraglichen Verhältnissen können Daten auf freiwilliger Grundlage erhoben und mit Einverständnis der Betroffenen weitergeleitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt sowohl in Papierformat als auch in digitaler Form.

Zu diesen Daten gehören insbesondere:

  • alle Arten von Stammdaten (Name, Akademischer Titel, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Personalnummer, etc.),
  • Familienstand, Kinder, Ehepartner, Erben, Gläubiger, Religionszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit,
  • Bewerberdaten (Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Nachweise über sonstige Bildungsabschlüsse, Referenzen, Bild),
  • alle Arten von Vertragsdaten (z. B. Art der Anstellung, Beschäftigungsgrad, Beginn/Ende der Beschäftigung, Konditionen und Leistungsentgelte, Bankverbindung, etc.),
  • Organisationsdaten (z. B. Stellenbezeichnung, Position, Vorgesetzter, Standort, Managementebene, etc.),
  • Lohn- und Lohnzahlungsdaten (z. B. Lohnabrechnungsdaten, Bankverbindung, Angaben zur Sozialversicherung, Angabe zu Lohnpfändungen, etc.),
  • Leistungsdaten (z. B. Beurteilungen, Kompetenzbewertungen, Potenzialbeurteilungen, Auswertungsdaten zum Structogram-Test, Lohnfindungsdaten, Angaben zur Arbeitsleistung, Angaben über die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses, etc.),
  • Geschäftskontakt- und Kommunikationsdaten einschließlich social media-Kontaktdaten,
  • Profildaten, Zertifizierungen, Angaben zur Schul- und Berufsausbildung, absolvierte Schulungen zur Fort- und Weiterbildung und zur Qualifikation und sonstige Qualifikationen, wie Erst-, Katastrophen-, Brand- und Evakuierungshelfer,
  • Arbeitszeit, Fehlzeiten, Urlaub, Fehlzeitengründe, Reisen und Reisezeiten, Freistellungen (bezahlt, unbezahlt, Mutterschafts- und Elternzeit),
  • Berechtigungen, wie z. B. Zutrittsrechte und Zugangsrechte zu IT-Systemen,
  • IT-Protokolldaten, wie z. B. über den Betrieb und die Benutzung von Kommunikations- und Datenverarbeitungsanlagen, -verfahren und -systemen sowie Aufzeichnungen aus dem Videoüberwachungssystem,
  • Daten über ausgegebene Sachmittel und von betroffenen genutztes Firmeneigentum,
  • Informationen über Mahn- und Insolvenzverfahren,
  • persönliche Daten aus E-Mail- und Schriftverkehr, Abwesenheitsnotizen,
  • Historiendaten,
  • Daten über Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis, Meldestatus bei Arbeitsagenturen oder Trägern, die mit der Durchführung der Grundsicherung gem. SGB II beauftragt sind, Kundennummer der Arbeitsagentur, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Versicherungsnummern,
  • Kopien von Personalausweis, Meldedokumenten, Schwerbehindertenausweis, Führerschein,
  • Angaben über Klinikaufenthalte,
  • Informationen zum gesundheits- und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zur Schwerbehinderteneigenschaft und sonstige arbeitsrelevante Gesundheitsdaten.

6. Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten werden von bb-net nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die zuvor genannten Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.

Unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren befristete Weiterverarbeitung ist aus rechtlichen Gründen erforderlich.

7. Übermittlung persönlicher Informationen und personenbezogener Daten

  1. Personenbezogene Daten werden durch bb-net an externe Stellen nur insoweit übermittelt oder offenbart, als hierzu nach datenschutzrechtlichen Vorschriften eine Erlaubnis besteht.Dies ist der Fall, wenn: 
  • die Übermittlung durch eine Rechtsnorm vorgeschrieben ist, 
  • die Übermittlung der Erfüllung eines Vertragsverhältnisses dient, 
  • aufseiten von bb-net ein berechtigtes Interesse im Sinne der zuvor genannten Zwecke besteht und die Übermittlung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig ist, 
  • zuvor eine Einwilligung des Betroffenen eingeholt wurde. 

Zu den Empfängern der personenbezogenen Daten können z. B. gehören: 

  • Auftraggeber, Kunden und Interessenten, 
  • Bevollmächtigte und Auftragnehmer, die für bb-net eine Dienstleistung erbringen (z. B. Datenverarbeitungsaufgaben in externen Rechenzentren, Lohnsteuerbüro, Leasinggeber), 
  • Behörden (z. B. Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, Arbeitsagenturen, Träger der Grundsicherung gem. SGB II) und Versicherungen, 
  • Rechtsvertreter, Gerichte,  
  • Bildungs- und Weiterbildungsanbieter, 
  • Versicherungsanstalten, 
  • Banken, Wirtschaftsprüfer, 
  • Gläubiger, Drittschuldner. 

Wenn bb-net personenbezogene Daten an Bevollmächtigte, Behörden, Dienstleister oder Auftraggeber/nehmer übermittelt, geschieht das ausschließlich im Rahmen von Verträgen über die Auftragsverarbeitung. 

Sollte für eine Übermittlung personenbezogener Daten eine Einwilligung oder eine gesonderte Unterrichtung des Betroffenen erforderlich sein, wird bb-net vorher die Einwilligung einholen bzw. den Betroffenen rechtzeitig darüber unterrichten. 

Soweit eine Datenübermittlung in Drittstaaten oder eine Offenbarung an Stellen in Drittstaaten erfolgt, werden hierfür zusätzliche Voraussetzungen beachtet. Diesen Vorschriften entsprechend wird zwischen bb-net und der verarbeitenden Stelle ein nach der DSGVO vorgeschriebener Vertrag nach den EU-Standardvertragsklauseln abgeschlossen. 

8. Ihre Datenschutzrechte

Jede betroffene Person hat das Recht auf:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO,
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,
  • Widerspruch nach Art. 21 DSGVO.

Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG.

Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit gegenüber dem Verantwortlichem widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor Geltung der DSGVO uns gegenüber erteilt worden sind. Sie können Einwilligungen jederzeit mit Wirkung in die Zukunft widerrufen. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind vom Widerruf somit nicht betroffen.

Sämtliche Rechte können Sie uns gegenüber per E-Mail an [email protected] oder über die im Punkt „Verantwortlicher“ angegebenen Kontaktdaten geltend machen.

1. Einleitung

bb-net Media GmbH (im Folgenden auch „bb-net“) verpflichtet sich im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Einhaltung von Datenschutzrechten. Diese Datenschutzleitlinie gilt für die bb-net in Bezug auf die Grundprinzipien zum Datenschutz. Die Wahrung des Datenschutzes ist eine Basis für vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen für bb-net in ihren Eigenschaften als Arbeitgeber und als Partner für ihre Geschäftspartner.

Die Datenschutzleitlinie schafft eine der notwendigen Rahmenbedingungen für die Datenübermittlung zwischen bb-net, Kunden, Interessenten sowie sonstigen Geschäftspartnern. Sie gewährleistet das von der Europäischen Datenschutzleitlinie und den nationalen Gesetzen verlangte angemessene Datenschutzniveau.

Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die jeweilige ordnungsgemäße Verwendung männlicher, weiblicher oder diverser Sprachformen verzichtet. Die hier einheitlich verwendete männliche Sprachform gilt stellvertretend für das weibliche oder diverse Geschlecht. Gleiches gilt für die weibliche Form, sie gilt stellvertretend auch für das männliche oder diverse Geschlecht, ebenso gilt für das diverse Geschlecht, sie gilt stellvertretend auch für das männliche oder weibliche Geschlecht.

2. Geltungsbereich

Diese Datenschutzleitlinie gilt für bb-net. Die Datenschutzleitlinie erstreckt sich auf sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten. Anonymisierte Daten, z. B. für statistische Auswertungen oder Untersuchungen, unterliegen nicht dieser Datenschutzleitlinie. Die jeweils aktuellste Version der Datenschutzleitlinie kann bei bb-net angefordert werden.

3. Geltung staatlichen Rechts

Diese Datenschutzleitlinie beinhaltet die europäische Datenschutzgrundverordnung, ohne dass bestehendes staatliches Recht ersetzt wird. Sie ergänzt das jeweilige nationale Datenschutzrecht. Das jeweilige staatliche Recht geht vor, wenn es Abweichungen von dieser Richtlinie erfordert oder weitergehende Anforderungen stellt.

4. Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten

4.1 Rechtmäßigkeit

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewahrt werden. Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise erhoben und verarbeitet werden.

4.2 Zweckbindung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf lediglich für die Zwecke erfolgen, die vor der Erhebung der Daten festgelegt wurden. Nachträgliche Änderungen der Zwecke sind nur eingeschränkt möglich und bedürfen einer Rechtfertigung.

4.3 Transparenz

Der Betroffene muss über den Umgang mit seinen Daten informiert werden. Grundsätzlich sind personenbezogene Daten bei dem Betroffenen selbst zu erheben. Bei Erhebung der Daten muss der Betroffene mindestens Folgendes erkennen können oder entsprechend informiert werden über:

  • die Identität der verantwortlichen Stelle,
  • den Zweck der Datenverarbeitung,
  • Dritte oder Kategorien von Dritten, an die die Daten gegebenenfalls übermittelt werden.
4.4 Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Vor einer Verarbeitung personenbezogener Daten muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang diese notwendig sind, um den mit der Verarbeitung angestrebten Zweck zu erreichen. Personenbezogene Daten dürfen nicht auf Vorrat für potenzielle zukünftige Zwecke gespeichert werden, es sei denn, dies ist durch staatliches Recht vorgeschrieben oder erlaubt.

4.5 Löschung

Personenbezogene Daten, die nach Ablauf von gesetzlichen oder geschäftsprozessbezogenen Aufbewahrungsfristen nicht mehr erforderlich sind, müssen gelöscht werden. Bestehen im Einzelfall Anhaltspunkte für schutzwürdige Interessen dieser Daten, müssen die Daten gespeichert bleiben, bis das schutzwürdige Interesse rechtlich geklärt und durch bb-net geprüft werden konnte.

4.6 Sachliche Richtigkeit und Datenaktualität

Personenbezogene Daten sind richtig, vollständig und – soweit erforderlich – auf dem aktuellen Stand zu speichern. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass nichtzutreffende, unvollständige oder veraltete Daten gelöscht, berichtigt, ergänzt oder aktualisiert werden.

4.7 Vertraulichkeit und Datensicherheit

Für personenbezogene Daten gilt das Datengeheimnis. Sie müssen im persönlichen Umgang vertraulich behandelt werden und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unberechtigten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung oder Weitergabe, sowie versehentlichen Verlust, Veränderung oder Zerstörung gesichert werden.

5. Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn einer der nachfolgenden Erlaubnistatbestände vorliegt. Ein solcher Erlaubnistatbestand ist auch dann erforderlich, wenn der Zweck für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten gegenüber der ursprünglichen Zweckbestimmung geändert werden soll.

5.1 Kunden-, Interessenten-, Partner- und Geschäftspartnerdaten
5.1.1 Datenverarbeitung bei Anbahnung, Abschluss und Vertragskündigung

Personenbezogene Daten des betroffenen Interessenten, Kunden, Partners oder Geschäftspartners dürfen zur Begründung, zur Durchführung und zur Beendigung eines Vertrages verarbeitet werden. Dies umfasst auch die Betreuung des Vertragspartners, sofern dies im Zusammenhang mit dem Vertragszweck steht. Im Vorfeld eines Vertrages – also in der Vertragsanbahnungsphase – ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erstellung von Angeboten, der Vorbereitung von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen oder zur Erfüllung sonstiger auf einen Vertragsabschluss gerichteter Wünsche des Interessenten erlaubt. Interessenten dürfen während der Vertragsanbahnung unter Verwendung der Daten kontaktiert werden, die sie mitgeteilt haben. Eventuell vom Interessenten geäußerte Einschränkungen sind zu beachten.

5.1.2 Datenverarbeitung zu Werbezwecken

Kundenbindungs- oder Werbemaßnahmen bedürfen zusätzlicher rechtlicher Voraussetzungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung ist zulässig, sofern sich dies mit dem Zweck, für den die Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbaren lässt. Der Betroffene ist über die Verwendung seiner Daten für Zwecke der Werbung zu informieren. Sofern Daten ausschließlich für Werbezwecke erhoben werden, ist deren Angabe durch den Betroffenen freiwillig. Der Betroffene soll über die Freiwilligkeit der Angabe von Daten für diese Zwecke informiert werden. Im Rahmen der Kommunikation mit dem Betroffenen soll eine Einwilligung des Betroffenen in die Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken eingeholt werden. Der Betroffene soll im Rahmen der Einwilligung zwischen den verfügbaren Kontaktkanälen wie elektronische Post und Telefon wählen können (Einwilligung).

5.1.3 Einwilligung in die Datenverarbeitung

Eine Datenverarbeitung kann aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen stattfinden. Vor der Einwilligung muss der Betroffene gemäß 4.3. dieser Datenschutzleitlinie informiert werden. Die Einwilligungserklärung ist aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich oder elektronisch einzuholen. Unter Umständen, z. B. bei telefonischer Beratung, kann die Einwilligung auch mündlich erteilt werden. Ihre Erteilung muss dokumentiert werden.

5.1.4 Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auch dann zulässig, wenn staatliche Rechtsvorschriften die Datenverarbeitung verlangen, voraussetzen oder gestatten. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitung müssen für die gesetzlich zulässige Datenverarbeitung erforderlich sein und richten sich nach diesen Rechtsvorschriften.

5.1.5 Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses

Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch erfolgen, wenn dies zur Verwirklichung eines berechtigten Interesses von bb-net erforderlich ist. Berechtigte Interessen sind in der Regel rechtliche (z. B. Durchsetzung von offenen Forderungen) oder wirtschaftliche (z. B. Vermeidung von Vertragsstörungen) Tatbestände. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund eines berechtigten Interesses darf nicht erfolgen, wenn es im Einzelfall einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen das Interesse an der Verarbeitung überwiegen. Die schutzwürdigen Interessen sind für jede Verarbeitung zu prüfen.

5.1.6 Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten

Die Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten darf nur erfolgen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Die Verarbeitung dieser Daten ist auch dann zulässig, wenn sie zwingend notwendig ist, um rechtliche Ansprüche gegenüber dem Betroffenen geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen. Wird die Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten geplant, ist der Beauftragte für den Datenschutz im Vorfeld zu informieren.

5.1.7 Nutzerdaten und Internet

Wenn auf Webseiten oder in Apps personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sind die Betroffenen hierüber in Datenschutzhinweisen und ggf. Cookie-Hinweisen zu informieren. Die Datenschutzhinweise und ggf. Cookie-Hinweise sind so zu integrieren, dass diese für die Betroffenen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Werden zur Auswertung des Nutzungsverhaltens von Webseiten und Apps Nutzungsprofile erstellt (Tracking), so müssen die Betroffenen darüber in jedem Fall in den Datenschutzhinweisen informiert werden. Ein personenbezogenes Tracking darf nur erfolgen, wenn das nationale Recht dies zulässt oder der Betroffene eingewilligt hat. Erfolgt das Tracking unter einem Pseudonym, so soll dem Betroffenen in den Datenschutzhinweisen eine Widerspruchsmöglichkeit eröffnet werden (Opt-out). Werden bei Webseiten oder Apps in einem registrierungspflichtigen Bereich Zugriffe auf personenbezogene Daten ermöglicht, so sind die Identifizierung und Authentifizierung der Betroffenen so zu gestalten, dass ein für den jeweiligen Zugriff angemessener Schutz erreicht wird.

5.2 Mitarbeiterdaten
5.2.1 Datenverarbeitung für das Arbeitsverhältnis

Für das Arbeitsverhältnis dürfen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeitet werden. Nach Ablehnung sind die Daten des Bewerbers unter Berücksichtigung beweisrechtlicher Fristen zu löschen, es sei denn, der Bewerber hat in eine weitere Speicherung für einen späteren Auswahlprozess eingewilligt. Im bestehenden Arbeitsverhältnis muss die Datenverarbeitung immer auf den Zweck des Arbeitsvertrages bezogen sein, sofern nicht einer der nachfolgenden Erlaubnistatbestände für die Datenverarbeitung eingreift.

Ist während der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses oder im bestehenden Arbeitsverhältnis die Erhebung weiterer Informationen über den Bewerber bei einem Dritten erforderlich, sind die jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Im Zweifel ist eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen.

Für Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, die im Kontext des Arbeitsverhältnisses stehen, jedoch nicht originär der Erfüllung des Arbeitsvertrages dienen, muss jeweils eine rechtliche Legitimation vorliegen. Das können gesetzliche Anforderungen oder eine Einwilligung des Mitarbeiters oder die berechtigten Interessen des Unternehmens sein.

5.2.2 Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis

Die Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten ist auch dann zulässig, wenn staatliche Rechtsvorschriften die Datenverarbeitung verlangen, voraussetzen oder gestatten. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitung müssen für die gesetzlich zulässige Datenverarbeitung erforderlich sein und richten sich nach diesen Rechtsvorschriften. Besteht ein gesetzlicher Handlungsspielraum, müssen die schutzwürdigen Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden.

5.2.3 Einwilligung in die Datenverarbeitung

Eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten kann aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen stattfinden. Einwilligungserklärungen müssen freiwillig abgegeben werden. Unfreiwillige Einwilligungen sind unwirksam. Die Einwilligungserklärung ist aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich oder elektronisch einzuholen. Erlauben die Umstände dies ausnahmsweise nicht, kann die Einwilligung mündlich erteilt werden. Ihre Erteilung muss in jedem Fall ordnungsgemäß dokumentiert werden. Bei einer informierten freiwilligen Angabe von Daten durch den Betroffenen kann eine Einwilligung angenommen werden, wenn nationales Recht keine explizite Einwilligung vorschreibt. Vor der Einwilligung muss der Betroffene gemäß 4.3. dieser Datenschutzleitlinie informiert werden.

5.2.4 Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses

Die Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten kann auch erfolgen, wenn dies zur Verwirklichung eines berechtigten Interesses von bb-net erforderlich ist. Berechtigte Interessen sind in der Regel rechtlich (z. B. die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche) oder wirtschaftlich (z. B. Bewertung von Mitarbeitern) begründet.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund eines berechtigten Interesses darf nicht erfolgen, wenn es im Einzelfall einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass schutzwürdige Interessen des Mitarbeiters das Interesse an der Verarbeitung überwiegen. Das Vorliegen schutzwürdiger Interessen ist für jede Verarbeitung zu prüfen. Kontrollmaßnahmen, die eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten erfordern, dürfen nur durchgeführt werden, wenn dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ein begründeter Anlass gegeben ist. Auch bei Vorliegen eines begründeten Anlasses muss die Verhältnismäßigkeit der Kontrollmaßnahme geprüft werden. Die berechtigten Interessen des Unternehmens an der Durchführung der Kontrollmaßnahme (z. B. Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Regeln) müssen gegen ein mögliches schutzwürdiges Interesse des von der Maßnahme betroffenen Mitarbeiters am Ausschluss der Maßnahme abgewogen werden und dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie angemessen sind. Das berechtigte Interesse des Unternehmens und die möglichen schutzwürdigen Interessen der Mitarbeiter müssen vor jeder Maßnahme festgestellt und dokumentiert werden. Zudem müssen ggf. nach staatlichem Recht bestehende weitere Anforderungen (z. B. Informationsrechte der Betroffenen) berücksichtigt werden.

5.2.5 Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten

Besonders schutzwürdige personenbezogene Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Besonders schutzwürdige Daten sind Daten über die rassische und ethnische Herkunft, über politische Meinungen, über religiöse oder philosophische Überzeugungen, über Gewerkschaftszugehörigkeiten oder über die Gesundheit oder das Sexualleben des Betroffenen. Aufgrund staatlichen Rechts können weitere Datenkategorien als besonders schutzwürdig eingestuft oder der Inhalt der Datenkategorien unterschiedlich ausgefüllt sein. Ebenso dürfen Daten, die Straftaten betreffen, häufig nur unter besonderen, von staatlichem Recht aufgestellten Voraussetzungen verarbeitet werden. Die Verarbeitung muss aufgrund staatlichen Rechts ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben sein. Zusätzlich kann eine Verarbeitung erlaubt sein, wenn sie notwendig ist, damit die verantwortliche Stelle ihren Rechten und Pflichten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nachkommen kann. Der Mitarbeiter kann freiwillig auch ausdrücklich in die Verarbeitung einwilligen. Wird die Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten geplant, ist der Datenschutzbeauftragte im Vorfeld zu informieren.

5.2.6 Telekommunikation und Internet

Telefonanlagen, E-Mail-Adressen, Intranet und Internet sowie interne soziale Netzwerke werden in erster Linie im Rahmen der betrieblichen Aufgabenstellung durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sie sind Arbeitsmittel und Unternehmensressource. Sie dürfen im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsvorschriften und der unternehmensinternen Richtlinien genutzt werden.

Die private Nutzung ist in jedem Fall ausgeschlossen und verboten.

Aus Gründen der Sicherheit kann die Nutzung der Telefonanlagen, der E-Mail-Adressen und des Internets zeitlich befristet protokolliert werden. Personenbezogene Auswertungen dieser Daten dürfen nur bei einem konkreten begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen Gesetze oder Richtlinien von bb-net erfolgen. Diese Kontrollen dürfen nur durch ermittelnde Bereiche unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und durch Kontrolle des Datenschutzbeauftragten erfolgen. Die jeweiligen nationalen Gesetze sind zu beachten.

6. Übermittlung personenbezogener Daten

Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Auftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird, ohne dass ihm die Verantwortung für den zugehörigen Geschäftsprozess übertragen wird. In diesen Fällen ist mit externen Auftragnehmern eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung abzuschließen. Dabei behält das beauftragende Unternehmen die Verantwortung für die korrekte Durchführung der Datenverarbeitung.

Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Bei der Erteilung des Auftrags sind die nachfolgenden Vorgaben einzuhalten; der beauftragende Fachbereich muss ihre Umsetzung sicherstellen.

  1. Der Auftragnehmer ist nach seiner Eignung zur Gewährleistung der erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen auszuwählen. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen.
  2. Der Auftrag ist in Textform zu erteilen. Dabei sind die Weisungen zur Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers zu dokumentieren.
  3. Die vom Beauftragten für den Datenschutz bereitgestellten Vertragsstandards müssen beachtet werden.
  4. Der Auftraggeber muss sich vor Beginn der Datenverarbeitung von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers überzeugen. Die Einhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit kann ein Auftragnehmer insbesondere durch Vorlage einer geeigneten Zertifizierung nachweisen. Je nach Risiko der Datenverarbeitung ist die Kontrolle gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit regelmäßig zu wiederholen.
  5. An zahlreichen Stellen der DSGVO finden sich selbstständige datenschutzrechtliche Pflichten, die sich ebenfalls an den Auftragsverarbeiter richten.
  6. 27 Abs. 1 DSGVO: Die Pflicht zur Bestellung eines „Repräsentanten“ trifft auch den Auftragsverarbeiter.
  7. 30 Abs. 2 DSGVO: Der Auftragsverarbeiter ist zur Führung von Verfahrensverzeichnissen verpflichtet.
  8. 31 DSGVO: Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht trifft auch den Auftragsverarbeiter.
  9. 32 Abs. 1 DSGVO: Die Pflicht zu technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datensicherheit gilt auch für den Auftragsverarbeiter.
  10. 37 Abs. 1 DSGVO: Die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten trifft auch den Auftragsverarbeiter.
  11. 44 DSGVO: Die Beschränkungen für den Datentransfer in Drittländer sind auch vom Auftragsverarbeiter zu beachten.

7. Datenverarbeitung im Auftrag

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Empfänger außerhalb von bb-net oder an Empfänger innerhalb des Unternehmens unterliegt den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Abschnitt 5. Der Empfänger der Daten muss darauf verpflichtet werden, diese nur zu den festgelegten Zwecken zu verwenden.

Im Falle einer Datenübermittlung von Dritten an bb-net muss sichergestellt sein, dass die Daten für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden dürfen.

8. Rechte des Betroffenen

Jeder Betroffene kann die folgenden Rechte wahrnehmen. Ihre Geltendmachung ist umgehend durch den verantwortlichen Bereich zu bearbeiten und darf für den Betroffenen zu keinerlei Nachteilen führen. Folgendes ist zu beachten:

8.1 Informationsrecht – Offenlegung
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (ggf. auch des Vertreters)
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Berechtigte Interessen (bei Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO)
  • Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern
  • Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen
  • Dauer der Speicherung
  • Bestehen eines Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit
  • Bestehen eines Rechts auf Widerspruch der Einwilligung
  • Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • Information, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
  • Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
  • Information über eine mögliche Zweckänderung der Datenverarbeitung
8.2 Auskunftsrecht
  • Zwecke der Datenverarbeitung
  • Kategorien der Daten
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern
  • Dauer der Speicherung
  • Recht auf Berichtigung, Löschung und Widerspruch
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • Herkunft der Daten (wenn nicht bei Betroffenen erhoben)
  • Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
  • Übermittlung in Drittland oder an internationale Organisation
8.3 Recht auf Berichtigung und Löschung

besteht immer dann, wenn

  • die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist,
  • der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat,
  • die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
  • eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht.

9. Vertraulichkeit der Verarbeitung

Personenbezogene Daten unterliegen dem Datengeheimnis. Eine unbefugte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ist den Mitarbeitern untersagt. Unbefugt ist jede Verarbeitung, die ein Mitarbeiter vornimmt, ohne damit im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben betraut und entsprechend berechtigt zu sein. Es gilt das Need-to-know-Prinzip: Mitarbeiter dürfen nur Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, wenn und soweit dies für ihre jeweiligen Aufgaben erforderlich ist. Dies erfordert die sorgfältige Aufteilung und Trennung von Rollen und Zuständigkeiten sowie deren Umsetzung und Pflege im Rahmen von Berechtigungskonzepten.

Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten nicht für eigene private oder wirtschaftliche Zwecke nutzen, an Unbefugte übermitteln oder diesen auf andere Weise zugänglich machen. Vorgesetzte müssen ihre Mitarbeiter bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses unterrichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort.

10. Sicherheit der Verarbeitung

Personenbezogene Daten sind jederzeit gegen unberechtigten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung oder Weitergabe, sowie gegen Verlust, Verfälschung oder Zerstörung zu schützen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung elektronisch oder in Papierform erfolgt. Vor Einführung neuer Verfahren der Datenverarbeitung, insbesondere neuer IT-Systeme, sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten festzulegen und umzusetzen. Diese Maßnahmen haben sich am Stand der Technik, den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und dem Schutzbedarf der Daten zu orientieren. Der verantwortliche Fachbereich kann dazu insbesondere den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sind Teil des Informationssicherheitsmanagements und müssen kontinuierlich an die technischen Entwicklungen und an organisatorische Änderungen angepasst werden.

11. Datenschutzkontrolle

Die Einhaltung der Richtlinien zum Datenschutz und der geltenden Datenschutzgesetze muss regelmäßig durch Datenschutzaudits und weitere Kontrollen überprüft werden. Die Durchführung obliegt dem Datenschutzbeauftragten und weiteren, mit Auditrechten ausgestatteten Unternehmensbereichen.

Die Ergebnisse der Datenschutzkontrollen sind dem Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Die Geschäftsführung ist über wesentliche Ergebnisse zu informieren. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann im Rahmen der ihr nach staatlichem Recht zustehenden Befugnisse auch eigene Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften dieser Leitlinie durchführen.

12. Datenschutzvorfälle

Jeder Mitarbeiter soll dem Datenschutzbeauftragten unverzüglich Fälle von Verstößen gegen diese Datenschutzleitlinie oder andere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten melden. Die für die Funktion oder die Einheit verantwortliche Führungskraft ist verpflichtet, den zuständigen Datenschutzbeauftragten umgehend über Datenschutzvorfälle zu unterrichten.

In Fällen von:

  • unrechtmäßiger Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte,
  • unrechtmäßigem Zugriff durch Dritte auf personenbezogene Daten oder
  • einem Verlust personenbezogener Daten

sind die im Unternehmen vorgesehenen Meldungen unverzüglich vorzunehmen, damit nach staatlichem Recht bestehende Meldepflichten von Datenschutzvorfällen erfüllt werden können.

13. Verantwortlichkeiten und Sanktionen

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Datenverarbeitung. Damit ist sie verpflichtet, sicherzustellen, dass die gesetzlichen und die in der Datenschutzleitlinie enthaltenen Anforderungen des Datenschutzes berücksichtigt werden (z. B. nationale Meldepflichten). Es ist eine Managementaufgabe der Führungskraft, durch organisatorische, personelle und technische Maßnahmen eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung unter Beachtung des Datenschutzes sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeiter. Bei Datenschutzkontrollen durch Behörden ist der Datenschutzbeauftragte umgehend zu informieren.

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Datenschutzbeauftragten in seiner Tätigkeit zu unterstützen. Die für Geschäftsprozesse und Projekte fachlich Verantwortlichen müssen den Datenschutzbeauftragten rechtzeitig über neue Verarbeitungen personenbezogener Daten informieren. Bei Datenverarbeitungsvorhaben, aus denen sich besondere Risiken für Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ergeben können, ist der Datenschutzbeauftragte schon vor Beginn der Verarbeitung zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für besonders schutzwürdige personenbezogene Daten. Die Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im erforderlichen Umfang zum Datenschutz geschult werden. Eine missbräuchliche Verarbeitung personenbezogener Daten oder andere Verstöße gegen das Datenschutzrecht werden in vielen Staaten auch strafrechtlich verfolgt und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Zuwiderhandlungen, für die einzelne Mitarbeiter verantwortlich sind, können zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen.

14. Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte als fachlich weisungsunabhängiges Organ wirkt auf die Einhaltung der nationalen und internationalen Datenschutzvorschriften hin. Er ist verantwortlich für die Richtlinien zum Datenschutz und überwacht deren Einhaltung. Der Datenschutzbeauftragte wurde von der Geschäftsführung von bb-net bestellt.

Jeder Betroffene kann sich mit Anregungen, Anfragen, Auskunftsersuchen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Fragen des Datenschutzes oder der Datensicherheit an den Datenschutzbeauftragten wenden. Anfragen und Beschwerden werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Kann der zuständige Datenschutzbeauftragte einer Beschwerde nicht abhelfen oder einen Verstoß gegen Datenschutzleitlinien nicht abstellen, muss zur Abhilfe der Datenschutzverletzung die Geschäftsführung berücksichtigt werden.

Anfragen von Aufsichtsbehörden sind immer auch dem Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis zu bringen. Der Datenschutzbeauftragte kann wie folgt erreicht werden:

Pohl Consulting Team GmbH
Datenschutzbeauftragter
Mengeringhäuser Straße 15
34454 Bad Arolsen
T +49 5691 8900 501
Mail: [email protected]

1. Ziel und Geltungsbereich der Datenschutzrichtlinie

Die bb-net media GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzrichtlinie. Die Wahrung des Datenschutzes bildet die Basis einer vertrauensvollen Geschäfts- sowie Mitarbeiterbeziehung. Damit einhergehend sorgt die Einhaltung der Reputationswahrung. Durch diese Richtlinie werden Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung und deren Übermittlung innerhalb des Unternehmens und an externe Vertragspartner geschaffen. Sie gewährleistet den angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten durch den jeweiligen Prozessverantwortlichen innerhalb des Unternehmens.  Die Datenschutzrichtlinie gilt für das Unternehmen und deren Mitarbeiter. Sie betrifft alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten. Abweichende Regelungen dürfen nicht ohne weiteres getroffen werden. Eine Änderung der Datenschutzrichtlinie findet nur in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten statt.

2. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)

  • Rechtmäßigkeit und Transparenz:
    Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen sind personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise zu verarbeiten. Betroffene sind über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten zu informieren. Ferner muss erkennbar sein, welche Zweckmäßigkeit die erhobenen Daten und deren Verarbeitung besitzen.
  • Zweckbindung:
    Mit der Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen nur jene Zwecke verfolgt werden, welche vor der Datenerhebung explizit festgelegt wurden. Die Zwecke gehen aus den jeweiligen zugrundeliegenden Arbeitsanweisungen hervor und sind vor Beginn der ersten Verarbeitung durch den Mitarbeiter zur Kenntnis zu nehmen.
  • Datenminimierung:
    Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und auf das für die Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Es sind nur jene personenbezogenen Daten zu erfassen und zu verarbeiten, welche für den Arbeitsschritt vonnöten sind. Die jeweiligen Vorgaben sind den Arbeitsanweisungen zu entnehmen.
  • Richtigkeit:
    Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein. Durch angemessene Maßnahmen sind unrichtige Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen.
  • Speicherbegrenzung:
    Personenbezogene Daten müssen so gespeichert werden, dass die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht wird, wie es für die erforderliche Dauer der Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Eine längere Speicherung ist möglich, wenn die personenbezogenen Daten durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen geschützt werden.
  • Integrität und Vertraulichkeit:
    Personenbezogene Daten sind vertraulich zu behandeln und müssen so verarbeitet werden, dass eine angemessene Datensicherheit gewährleistet werden kann. Durch geeignete technische Maßnahmen müssen die Daten vor unbefugter Kenntnisnahme, unrechtmäßiger Verarbeitung oder Veränderung und versehentlichen Verlust oder Zerstörung geschützt werden.

3. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten darf nur erfolgen, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Betroffene
  • Datenverarbeitung für eine vertragliche Beziehung
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
  • Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses
  • Datenverarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person
  • Datenverarbeitung Beschäftigungsverhältnis nach §26 BDSG-neu

4. Übermittlung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten dürfen an Empfänger innerhalb und außerhalb des Unternehmens nur bei Erfüllung von einer der Voraussetzungen des Abschnitts III übermittelt werden. Ferner muss der Empfänger darauf verpflichtet werden, die Daten nur zu den vorgegebenen Zwecken zu verwenden.

5. Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28 f. DSGVO)

Wird ein Auftragnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch die Verantwortliche Stelle (bb-net) beauftragt, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Diese erfolgt auf Grundlage eines Vertrags. Dabei darf der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten.

6. Rechte des Betroffenen (Art. 16 ff. DSGVO)

Der von der Datenverarbeitung Betroffene hat verschiedene Rechte, die zu wahren sind. Auf Verlangen des Betroffenen ist ihre Geltendmachung umgehend durch den verantwortlichen Bereich zu bearbeiten.

  • Der Betroffene kann eine Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
  • Der Betroffene kann eine Berichtigung bzw. Vervollständigung personenbezogener Daten verlangen.
  • Der Betroffene kann die Löschung seiner Daten verlangen, wenn die Grundlage für die Verarbeitung der Daten nicht vorhanden oder entfallen ist.
  • Der Betroffene kann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.

7. Datenschutzvorfälle

Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinie sind dem jeweiligen Vorgesetzten zu melden.

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der diesbezüglichen
Arbeitsanweisung Folge zu leisten. Eine Verletzung der Sicherheit liegt vor, wenn:

  • personenbezogene Daten unrechtmäßig an Dritte übermittelt werden.
  • personenbezogene Daten unrechtmäßig vernichtet oder verändert werden.
  • Dritte unrechtmäßigen Zugang zu personenbezogenen Daten erlangen.

Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung durch bb-net

Hier erfahren Sie, was die bb-net media GmbH in Sachen Datenschutz für Sie unternimmt, wie wir die Anforderungen der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt haben und welche Prozesse sowie Dokumentationen wir für Sie hierzu bereithalten.

1. Wie haben wir die Anforderungen der EU-Datenschutzverordnung umgesetzt?

bb-net nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden und Interessenten sehr ernst. In Zusammenarbeit mit einem externen Spezialisten für Datenschutz und einer Rechtsanwaltskanzlei wurden alle Bereiche in Verbindung mit personenbezogenen Daten im Unternehmen, sowie auf den bereitgestellten digitalen Plattformen, sorgfältig überprüft. Für alle Vorgänge bei denen Daten gespeichert oder verarbeitet werden,
wurden technische und organisatorische Maßnahmen zu deren Sicherung veranlasst. Im Falle einer Weitergabe von Daten an Dritte wurden alle Empfänger überprüft und alle möglichen Maßnahmen getroffen, eine unsachgemäße Verarbeitung der Daten auszuschließen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen bzw. den genauen Ablageort zu allen notwendigen Dokumenten zum Thema Datenschutz in unserem Unternehmen.

2. Unsere Datenschutzrichtlinie

Unsere Datenschutzrichtlinie im Zusammenhang mit dem Umgang, bzw. der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter Datenschutzrichtlinien.

3. Unsere Datenschutzhinweise für unsere Kunden

Unsere allgemeinen Informationen über den Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter unseren Datenschutzhinweisen.

4. Wo finde ich Informationen über die Datenverarbeitung auf den Websiten von bb-net?

Hier finden Sie unsere vollständige Datenschutzerklärung.

5. Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Thema Datensicherheit

Gemäß Art. 32 des DSGVO wurden in Zusammenarbeit mit unserem externen Datenschutzbeauftragten und einem Fachanwalt umfassende Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Daten getroffen. Die detaillierten Maßnahmen können Sie in unserem TOMS nachlesen.

6. Auf welcher Grundlage geben wir Daten weiter?

Auf Basis der Evaluierung unserer Verarbeitungstätigkeiten geben wir die Daten auf folgenden Grundlagen weiter:

  • Einzelvertrag, d.h. Auftragsdatenverarbeitungsverträge sowohl als Auftragnehmer oder Auftraggeber
  • Rechtsgrundlage
  • Vertragsverhältnisse
  • Einwilligung
  • EU Standardvertragsklauseln

7. Was für Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht, jederzeit eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten und das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Daneben steht Ihnen das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung zu, sowie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich im Falle von Datenschutzverletzungen bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

8. Haben Sie Fragen?

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an: [email protected]

Zum Schutz der in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bestehenden Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist es erforderlich, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden und die Anforderungen dieser Verordnung damit erfüllt werden. Um die Einhaltung der Verordnung nachweisen zu können, legt der Auftragnehmer interne Strategien fest und ergreift Maßnahmen, die insbesondere den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) Genüge tun.

Durch den Einsatz der Sicherheitssysteme Einbruchmeldeanlage (EMA) mit integrierter Zutrittskontrolle, Brandmeldeanlage und Videoüberwachung soll die Grundstücksgrenze geschützt, Eindringlinge abgewehrt, sowie Sabotage, Spionage und Inventurdifferenzen vermieden werden.

Zu diesem Zweck werden festgelegte, nach außen führenden Türen mit Öffnungs- und Verschlusskontakten versehen. Darüber hinaus erfolgt für bestimmte Bereiche eine fallenmäßige Überwachung innen mit Bewegungsmelder um auch den unberechtigten Zutritt über Fenster und Oberlichter oder den Einschluss von Personen zu erkennen und zu melden. In allen anderen Phasen erfolgt die Aufzeichnung ausschließlich bewegungsabhängig. Nur bei Bewegung im Bild oder durch die bewegten Kameras werden Bilder auf den Festplatten des digitalen Videosystems aufgezeichnet.

Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Einbruchmeldetechnik erfolgt über einen Leser mittels Transponder. Damit wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen die Bedienung vornehmen können. Eine Zwangsläufigkeit ist gewährleistet und nur in Verbindung mit der Sicherung aller Aussentüren auf Verschluss und Öffnen. Zwangsläufigkeit bedeutet Maßnahmen gegen Falschalarme, die durch Fehlbedienungen entstehen. Die Alarmübertragung erfolgt in diesem Konzept auf eine ständig besetzte Leitstelle und auf Smartphones ausgewählter Personen.

Bei Forderungen von Versicherern oder Auditoren zur Ausstattung gemäß den Richtlinien nach VdS, LKA oder DIN 0833 ist die Zwangsläufigkeit und eine Alarmübertragung auf eine ständig besetzte Leitstelle unabdingbar. Zur Freigeländeüberwachung und zur Verifizierung des Alarmes dienen feste Videokameras an festgelegten Stellen, die über das werkseitige Netzwerk betrachtet und gesteuert werden können. Die Videobilder werden außerhalb der Geschäftszeiten aufgezeichnet. Ein Zugriff erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gegebenheiten nur passwortgeschützt und nach Vorgaben des Datenschutzbeauftragten. Das Kameranetzwerk selbst wird als eigene Einheit aufgebaut, um eine ständige Belastung des werkseitigen Netzwerkes zu vermeiden.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten, die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 DS-GVO zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Insgesamt handelt es sich um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme, die je nach Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind, herzustellen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen setzt der Auftraggeber in seinem Einflussbereich auf diese Vereinbarung wie folgt um:

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

1.1 Zutrittskontrolle

Keinen unbefugten physischen Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, wie Serverräume, Netzwerkverkabelungen oder Arbeitsräume in denen Arbeitsplatzrechner stehen zu verschaffen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass weder das Betreten, der Einblick oder der mögliche Zugriff erlangt werden kann.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen getroffen:

  • Schlüsselverwaltung mit Dokumentation der Schlüsselvergabe
  • Einbruchmeldeanlage nach VDS Standard
  • Besucher- und Personenkontrolle
  • Videoüberwachung des Betriebsgeländes
  • Türsicherung des Serverraums mit elektronischer Zutrittskontrolle
  • Fensterloser Serverraum

1.2 Zugangskontrolle

Es ist zusätzlich zur Zutrittskontrolle zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden. Der Zugang zu Anlagen mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist mittels Benutzeridentifikation zu versehen.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen getroffen:

  • Persönlicher Userlogin mit Berechtigungskonzept bei Anmeldung am Unternehmensnetzwerk
  • Kennwortverfahren und Kontrolle des Verfahrens
  • Geeignete Antivirenschutzlösung mit aktuellen Updates auf Server und Clients
  • Redundantes Firewall System auf Hardwarebasis
  • Automatische Sperrung des Clients nach Zeitablauf ohne Useraktivität
  • Digitales System für sämtliche Passwörter und Verschlüsselungen
  • Verschlüsselte Übertragungswege sind mittels VPN abgesichert
  • Festplatten von mobilen Geräten wie Notebooks und Tablets sind verschlüsselt
  • Sämtliche Arbeitsplatzsysteme, fest oder mobil, sind mit einem Bios Passwort versehen
  • Vereinbarungen zur sicheren Nutzung mobiler Endgeräte sowie Home-Office

 

1.3. Zugriffskontrolle

Berechtigte erhalten ausschließlich, auf Basis ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten, Zugriff, so dass kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen von personenbezogenen Daten möglich ist.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen getroffen:

  • Persönlicher Userlogin mit Berechtigungskonzept und dedizierten Userrechten
  • Passwortidentifikation und Passwortrichtlinie
  • Zugriffsbeschränkung auf IP-Ebene und Fernzugriff mittels verschlüsselten VPN
  • Protokollierungen auf Anwendungsebene
  • Verbot der privaten Nutzung der Clients sowie eigener mobiler Endgeräte
  • Verwendete Datenträger werden vor Neuverwendung gelöscht
  • Geräte mit SIM Karten Funktion werden mit PIN gesichert
  • Festplatten von mobilen Geräten wie Notebooks und Tablets sind verschlüsselt
  • Alt Akten und Altdatenträger werden mit zertifizierten Schreddern oder Lochern vernichtet
  • An allen Arbeitsplatzsystemen sind die USB Anschlüsse gesperrt

1.4 Trennungsgebot

Die zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten sind getrennt zu verarbeiten. Die Trennung ist so durchzuführen, dass eine Vermischung mit Daten anderer Auftraggeber sowie auch der Zugriff unbefugt Dritter nicht möglich ist.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen getroffen:

  • Getrennte Datenbanken und Verarbeitungssysteme
  • Getrennte Produktiv- und Testsysteme
  • Zugriffsberechtigungskonzept
  • Mandandtentrennung in eingesetzten Softwareprodukten

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

2.1. Weitergabekontrolle

Es ist zu gewährleisten, dass kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder während des Transports und Speicherung auf externe Datenträger möglich ist. Eine Überprüfung und Feststellung muss durchgeführt werden können, an welchen Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch die Einrichtung zur Datenübertragung vorgesehen ist.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen getroffen:

  • Verschlüsselte Email Übertragung personenbezogener Daten bei Emails
  • Gesichertes Wireless LAN (WLAN)
  • Verschlüsselte Übertragungswege sind mittels VPN abgesichert
  • Verschlüsselung von Datenträgern bei Transport
  • Geeignete Antivirenschutzlösung mit aktuellen Updates auf Server und Clients
  • Redundantes Firewall System auf Hardwarebasis
  • Verpflichtung aller Beschäftigten zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen nach Art. 5 DS-GVO

2.2. Eingabekontrolle

Ermöglichung einer nachträglichen Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, mit Protokollierungssystem.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen getroffen:

  • Dokumentenmanagement mit Revisionierung und Historie
  • Protokollierungseinrichtungen bei Eingabe, Änderung und Löschung
  • Zugriffsrechte werden limitiert vergeben
  • Eingeschränkter Personenkreis zur Änderung der firmenweiten bbCore Software

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

3.1. Verfügbarkeitskontrolle

Ein geeigneter Schutz gegen zufälligen, mutwilligen oder unvorhersehbaren Verlust von personenbezogenen Daten ist einzurichten.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen hierzu getroffen:

  • Datensicherungskonzept mit regelmäßiger Überprüfung
  • Notfallhandbuch mit Notfallplänen vorhanden
  • Datensicherung in getrennten Feuerabschnitt
  • Verschlüsselte Backupdatenträger
  • Datenträgeraufbewahrung mit Sicherheitskopien außerhalb des Betriebes
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
  • Einbruchmeldeanlage nach VDS Standard
  • Geeignete Feuerlöschsysteme in Serverraum und Betriebsgelände
  • Regelmäßiger E-Check nach DGUV3 aller elektronischen Anlagen
  • Getrennte elektronische Sicherungen der Stromkreisläufe

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

4.1. Auftragskontrolle

Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Sobald beim Auftragnehmer Unterauftragnehmer eingesetzt werden, sind diese in gleicher Art zur Erfüllung der Weisungen und auf die Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten.

Der Auftragnehmer hat folgende Maßnahmen hierzu getroffen:

  • Schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Auftragnehmer
  • Überprüfung und Auswahl des Auftragnehmers insbesondere auf Datensicherheit
  • Verpflichtung aller Beschäftigten zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen nach Art. 5 DS-GVO
  • Prüfung des Auftragnehmers ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist
  • Fortlaufende Prüfung und Kontrollrechte in Hinsicht auf den Auftragnehmer

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