EfbV §56 KrWG Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb
Das Zertifikat belegt, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung nach § 56 KrWG erfüllt ist.

Hohe Anforderungen an den Dienstleister in Zuverlässigkeit, die Sach- und Fachkunde des Personals, einen betrieblichen Versicherungsschutz, die Organisation und der Ausstattung werden gestellt. Auch die Einhaltung aller notwendigen Rechtsvorschriften und der Dokumentationspflicht aller abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.

In dem ausgestellten Zertifikat werden auch die Abfallarten nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) angegeben. Dadurch wird ersichtlich, ob der Betrieb Behandeln und Entsorgen darf.

Wussten Sie, dass der Großteil der IT-Geräte als gefährlicher Abfall eingestuft wird? Grund hierfür sind Batterien, die in Computern und Akkus, welche in Laptops und Handys verbaut sind.

Sie stehen in der Pflicht, dass ausgemusterte Geräte nur an zertifizierte und zugelassene Fachbetriebe übergeben werden – auch wenn diese nicht zwangsweise der Entsorgung zugeführt werden.

Mittels dem Entsorgungsfachbetriebsregister können Sie überprüfen, ob der Dienstleister eine Lizenz besitzt und welche Tätigkeiten er ausführen darf.

https://fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/Entsorgungsfachbetriebe

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