ElektroG Erstbehandlungsanlage und EAR Register

erstbehandlungsanlage und ear
Produktverantwortung wird nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Elektro- und Elektronikgeräte festgelegt. Vorrangig soll Abfallmenge reduziert bzw. vermieden und die Ressourcen effizienter genutzt werden.

Altgeräte sind daher, vor einer Durchführung von Verwertungs- und Beseitigungsmaßnahmen, einer Erstbehandlung zu unterziehen.

Akkreditierte Betriebe haben hier eine Vielzahl an Verpflichtungen zu erfüllen. In den Standorten und Einrichtungen müssen für die Verarbeitung technische Voraussetzungen gegeben sein. Wie zum Beispiel ein geeigneter Lagerraum für demontierte Einzelteile, spezielle Behälter für die Lagerung von Batterien, PCB/PCT-haltige Kondensatoren, aber auch für andere gefährliche Abfälle.

Kriterien und Auflagen für die Verwertung haben oberste Priorität und müssen nachgewiesen werden. Für den EDV-Sektor sind dies die Klassen 2 und 5.

Klasse 2 sind z.B. Bildschirme und Laptops.
Der Anteil der Verwertung muss mindestens 80 Prozent und der Anteil der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings muss mindestens 70 Prozent betragen.

Klasse 5 sind z.B. Computer und Mobiltelefone.
Der Anteil der Verwertung muss mindestens 75 Prozent und der Anteil der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings muss mindestens 55 Prozent betragen.

Über die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) können Sie prüfen, ob der mögliche neue Partner ein zertifizierter Betreiber einer Erstbehandlungsanlage ist.

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/eba#no-back

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